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Die Standortentscheidung

Lageplan Alter MarktNeues Fenster: Bild vergrößernLageplanAm 3. Oktober 1990 wurde mit der Wiedervereinigung aus den Bezirken Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam das Land Brandenburg gebildet. Mit den Wahlen vom 14. Oktober 1990 erhielten auch die Brandenburger ihr erstes demokratisch gewähltes Parlament seit über 70 Jahren. Auf der Suche nach einem angemessenen Landtagssitz kamen die Parlamentarier und die Landtagsverwaltung zunächst gemeinsam mit der Landesregierung in der ehemaligen Kadettenanstalt und dem vorherigen Sitz des Bezirksrates der SED Potsdam an der Heinrich-Mann-Allee unter. Aufgrund von baulichen Mängeln am dortigen Sitzungssaal sowie der beengten Verhältnisse am Standort Heinrich-Mann-Allee wurde nach wenigen Wochen am 16. Januar 1991 vom Parlament jedoch der Umzug in die Gebäude auf dem Brauhausberg beschlossen (Drucksache 1/45 und 1/196).

Der Brandenburger Landtag hat seither seinen Sitz in der ehemaligen "Kriegsschule" auf dem Brauhausberg. Das zwischen 1899 und 1902 errichtete Gebäudeensemble bot seit Beginn nicht die räumlichen Bedingungen für einen modernen und der Öffentlichkeit frei zugänglichen Parlamentsbetrieb. Inzwischen ist der, in der Vergangenheit mehrfach umgebaute Gebäudekomplex stark sanierungsbedürftig.




Artikel 1 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg bestimmt, dass Potsdam die Hauptstadt des Bundeslandes Brandenburg ist. Unstrittig ist, den dauerhaften Sitz des Landtages in Potsdam zu nehmen. Die Suche nach einem geeigneten Standort innerhalb der Landeshauptstadt gestaltete sich in den kommenden Jahren jedoch als schwierig.

Der Wunsch nach einer Verbesserung der Unterbringungssituation führte angesichts der von den Ländern Berlin und Brandenburg geplanten Fusion zu Überlegungen, ein Parlamentsgebäude für ein gemeinsames Bundesland zu errichten. In Abstimmung mit der Stadt Potsdam und dem Land Brandenburg wurde in der 2. Jahreshälfte 1994 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, in dessen Ergebnis als Standort für ein neues Parlamentsgebäude die Speicherstadt am Fuße des Brauhausberges vorgeschlagen wurde. In einem 1995 durchgeführten Architektenwettbewerb für den Neubau eines Landtagsgebäudes in der Speicherstadt wurde der Entwurf der Architekten Krüger, Schubert, Vandreike mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Mit der Ablehnung der Fusion beider Länder war dieses Projekt allerdings hinfällig geworden, und das Land kaufte die Gebäude auf dem Brauhausberg vom Bund für rund 12 Millionen DM.


Freilegung von Bodendenkmälern auf dem Alten MarktNeues Fenster: Bild vergrößernBodendenkmälern auf dem Alten MarktIn den nächsten Jahren flammte die öffentliche Debatte um eine angemessene Unterbringung des Landtages Brandenburg immer wieder auf, wobei ein Neubau in der Speicherstadt oder die Sanierung des Gebäudes auf dem Brauhausberg zur Diskussion gestellt wurden.
Im November 1999 beschloss die SPD, sich für einen Neubau einzusetzen, fand jedoch bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung. Nach längeren parlamentarischen Diskussionen entschied sich der Landtag im Juli 2001 dann mit den Stimmen der SPD und CDU für einen Neubau des Parlamentsgebäudes. Ein konkreter Standort wurde jedoch nicht beschlossen.

Unabhängig von den Diskussionen innerhalb des Landtages bot die Entwicklung bei der Sanierung der Potsdamer Innenstadt neue Perspektiven:

Bereits 1990 war in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung eine Wiederherstellung des historischen städtebaulichen Erbes der Stadt beschlossen worden. Im Jahr 1999 kam es zu dem Beschluss, durch den der Bereich um das ehemalige Stadtschloss zum Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte" erklärt wurde. Als eines der Sanierungsziele wurde „die Neubebauung des ehemaligen Stadtschlosses in Annäherung an die historische Kubatur und den historischen Grundriss sowie deren öffentliche Nutzung ..." genannt.

Nachdem in der Folgezeit langjährige Bemühungen um private Investoren für die Wiederherstellung und Nutzung des Stadtschlosses scheiterten, bemühten sich die Vertreter der Landeshauptstadt, den Landtag für einen Neubau am Standort Alter Markt zu gewinnen.

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung begrüßte die Entscheidung des Landtages für einen Neubau am 7. November 2001 mit einem eigenen Beschluss.

Darin heißt es:

„Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Beschluss des Landtages Brandenburg für den Neubau eines Landtagsgebäudes. Sie spricht sich dafür aus, dieses Projekt am Alten Markt entsprechend der Empfehlung des „Beirates Potsdamer Mitte" (u. a. Unabdingbarkeit der Wiederherstellung des Baukörpers in seinen historischen Umrissen; a. d. Autorin) unter Einbeziehung des wieder aufzubauenden Stadtschlosses samt weitestgehend historischer Fassade zu verwirklichen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss gegenüber dem Landtag und der Landesregierung als Wunsch der Stadt Potsdam zu vertreten."

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammling der Stadt Potsdam zur Wiederbelebung der Potsdamer Mitte
Grundriss Alter MarktNeues Fenster: Bild vergrößernGrundrissNach den vom Ministerium der Finanzen vorgelegten Untersuchungen und den für die verschiedenen Varianten ermittelten Kosten hat der Landtag die Neubau-Pläne angesichts der finanziellen Lage des Landes nicht weiterverfolgt.

Aufgrund des im Oktober 2004 geschlossenen Koalitionsvertrages hat der Minister der Finanzen die Bedingungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Unterbringung des Brandenburger Landtages erneut untersucht.

Nach einer ausführlichen Prüfung der Kriterien

  • geschätzte Bau- und Finanzierungskosten für das Land Brandenburg,
  • Kosten- und Terminrisiken
  • stadtentwickelnde Bedeutung
  • Möglicher Nutzungsbeginn
  • Einbeziehung von ÖPP-Modellen

legte der Minister der Finanzen in seinem Bericht „Standortentscheidung für die Unterbringung des Landtages des Landes Brandenburg" vom 29. März 2005 zwei mögliche Varianten für eine dauerhafte bauliche Lösung vor:

  • Erweiterung und Sanierung des Gebäude-Ensembles auf dem Brauhausberg
  • einen Neubau mit stadtentwickelnder Funktion am Alten Markt.

Auf der Grundlage des Berichts beschloss der Landtag am 20. Mai 2005, dass der Standort "Alter Markt" in der Mitte der Landeshauptstadt der Sitz eines neu gebauten Landtagsgebäudes auf dem Grundriss des alten Stadtschlosses werden soll.
In dem Beschluss heißt es u. a.:
„Die Landesregierung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landtag und in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam die Voraussetzungen für einen Landtagsneubau in den äußeren Um- und Aufrissen des ursprünglichen historischen Gebäudes zu schaffen. Über die konkrete Form der Wahrnehmung seiner Bauherrenfunktion entscheidet der Landtag zu gegebener Zeit. Außenseitig werden Putz- und Fassadengliederungsflächen nach historischem Vorbild vorgenommen. Bei Etagenerweiterung von West- und Ostflügel sind deren Außenseiten an den Putz- und Fassadengliederungsflächen des historischen Vorbilds weitestgehend zu orientieren. Die aufwendigen Teile Attika und der vielgestaltige Figurenschmuck sollen über Spenden realisiert werden.

Zum Vorhaben findet ein Architektenwettbewerb - oder im Falle eines ÖPP-Projektes, ein kombiniertes Investoren-/Architektenverfahren - nach inhaltlichen Vorgaben dieses Beschlusses statt."

Pressemitteilung vom 29. März 2005 zum Bericht "Standortentscheidung für die Unterbringung des Landtages des Landes Brandenburg" des Ministeriums der Finanzen

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