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Parlamentarischer Beratungsdienst (PBD)

GesetzestexteNeues Fenster: Bild vergrößernBeim Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) handelt es sich um eine eigenständige Arbeitseinheit innerhalb der Landtagsverwaltung. Er unterstützt den Präsidenten des Landtags, die Ausschüsse und sonstigen Gremien sowie die Fraktionen bei ihrer parlamentarischen Arbeit und berät sie vor allem in rechtlichen Fragen. Der PBD erstattet auf Nachfrage Gutachten und Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und anderen parlamentarischen Initiativen, er erarbeitet Informationen zur aktuellen Rechtsentwicklung im Bund, in den Ländern und in der Europäischen Union und stellt diese ggf. auch rechtsvergleichend dar. Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben des PBD aus einer Richtlinie des Präsidenten.

Richtlinie des Präsidenten des Landtages über die Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Parlamentarischen Beratungsdienstes

Bei seiner Arbeit ist der PBD zu strikter parteipolitischer Neutralität verpflichtet; er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und an keine materiellen Weisungen gebunden.

Grundsätzlich stehen die Ausarbeitungen des PBD nur den Mitgliedern des Landtags zur Verfügung. Soweit dies im Landtag gewünscht wird, werden die Ausarbeitungen im Einzelfall auch als Information für die interessierte Öffentlichkeit ins Internet gestellt. Die folgenden Ausarbeitungen geben nicht notwendigerweise die Auffassung des Landtags Brandenburg oder seiner Verwaltung wieder, sondern liegen in der fachlichen Verantwortung des PBD.

Gutachten:

Zusatzinformationen

Kontakt PBD

Landtag Brandenburg
Leiterin
Ulrike Schmidt
Postfach 60 10 64
14410 Potsdam
Telefon: +49 (331) 966 -1180
Fax: +49 (331) 966 -1185