Präsidentin

Die Präsidentin des Landtages wird auf der konstituierenden Sitzung für die Dauer einer Wahlperiode aus der Mitte des Landtages gewählt.

Die Präsidentin wahrt die Würde und Rechte des Landtages, fördert seine Arbeiten und leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch. Sie führt die Geschäfte unabhängig – auch unabhängig von ihrer Fraktion.

Die Präsidentin hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Sie verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Landtages nach Maßgabe des Haushaltsplanes.