Arbeit der Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten im Ausschuss vorgestellt
Nach Angaben der Integrationsbeauftragten zählte die Beratungsstelle im Jahr 2020 insgesamt 198 Fälle, darunter 142 Alleinstehende und 56 Familien. An die Beratungsstelle können sich Ratsuchende selbst, aber auch Migrationssozialarbeiterinnen und -arbeiter, Ehrenamtliche, Behörden und andere lokale Akteure wenden. „Wir wollen keine weitere Migrationsberatung sein, sondern werden dann aktiv, wenn es trotz des Engagements vor Ort hakt“, betonte Dr. Lemmermeier. Die Beratungsstelle nehme eine Vermittlerrolle ein: „Das hat sich als sehr wichtig und hilfreich erwiesen.“ Die meisten Anfragen hätten sich 2020 um die Themen Aufenthalt, Unterbringung und Arbeit gedreht, berichtete die Referentin der Beratungsstelle, Stephanie Reuter. Für das Jahr 2021 benannte sie eine Reihe von Arbeitsschwerpunkten, darunter die Themen Einbürgerung, Erteilung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie von Geburtsurkunden und die Unterbringung behinderter Geflüchteter.