Landtag berät Haushaltsentwurf 2022
Am kommenden Mittwoch, den 29. September, steht im Landtagsplenum die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Haushaltsgesetz 2022 auf der Tagesordnung. Der Entwurf wird nach ausführlicher Debatte an den federführenden Haushalts- und Finanzanschuss sowie an alle Fachausschüsse überwiesen. Im Hauptausschuss findet im Rahmen einer Sondersitzung am 6. Oktober die erste Beratung der Einzelpläne des Landtages, des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei sowie des Landesverfassungsgerichts statt. Die abschließenden Beratungen hierzu sind für den 10. November geplant. Darauf hat sich der Hauptausschuss heute verständigt.
Laut dem im Präsidium beschlossenen Terminplan für die Beratungen des Haushaltsentwurfs müssen die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse an den Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 16. November vorliegen. Anschließend finden im November in mehreren Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses intensive Beratungen statt, deren Ergebnisse in Form von Beschlussempfehlungen und Berichten des Ausschusses an den Landtag bis zum 10. Dezember vorliegen sollen. Im Dezember-Plenum ist die Verabschiedung des Haushalts durch das Parlament vorgesehen. Laut Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Gesamtvolumen des Haushalts 2022 etwa 14,7 Milliarden Euro betragen. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme von 208 Millionen Euro vorgesehen.