Landtag beschließt Doppelhaushalt 2023/2024 für Brandenburg

Potsdam, 16. Dezember 2022. Am dritten Tag der abschließenden Haushaltsberatungen hat der Landtag Brandenburg den etwa 33 Milliarden Euro umfassenden Doppel-Etat des Landes Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde der Haushalt in dritter Lesung verabschiedet; die Opposition stimmte dagegen, es gab keine Enthaltungen.

Zu Beginn der dritten Lesung dankte die Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Marianne Spring-Räumschüssel, den Abgeordneten für die intensiven Beratungen der vergangenen Wochen. Von den 442 debattierten Änderungsanträgen seien 171 angenommen worden, davon 97 einstimmig, sagte sie. Im kommenden Jahr will Brandenburg 16,7 Milliarden Euro ausgeben, 2024 etwa 16,4 Milliarden Euro. Hierzu ist die Aufnahme neuer Kredite nötig. Am Donnerstag hatte das Landtagsplenum daher mehrheitlich das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation festgestellt, um die Neuverschuldung trotz Schuldenbremse zu erlauben. Mit dem zwei Milliarden schweren sogenannten „Brandenburg-Paket“ will die Landesregierung die Folgen von Energiekrise und Inflation für die Menschen in Brandenburg abmildern.

Finanzministerin Katrin Lange verteidigte abermals die von der Opposition kritisierte Entscheidung der Landesregierung, trotz Krisensituation einen Haushalt gleich für zwei Jahre vorzulegen: Dies sei im Interesse von Kontinuität und Verbindlichkeit nötig, sagte sie. Der Etat sei „auf der Höhe der Herausforderungen der Zeit“, die veranschlagten Mittel zur Krisenbewältigung in Höhe und Art „geeignet, erforderlich und angemessen“.

Neben den Einzelplänen des Etats für den Landtag sowie für den Ministerpräsidenten mit Staatskanzlei war im Rahmen der zweiten Lesung des Haushalts über die Haushaltsansätze für den Landesrechnungshof und das Verfassungsgericht Brandenburg entschieden worden. Zudem wurden die Etats der einzelnen Landesministerien und der allgemeinen Finanzverwaltung abgestimmt. Außerdem beschloss der Landtag den Finanzplan und die Personalbedarfsplanung des Landes bis 2026 sowie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Blick in den Plenarsaal zu Beginn der 3. Lesung zum Haushaltsgesetz 2023/2024
Blick in den Plenarsaal zu Beginn der 3. Lesung zum Haushaltsgesetz 2023/2024
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