Landtag richtet unabhängige Stelle für Polizeiangelegenheiten ein

Potsdam, 16. Dezember 2022. Beim Landtag Brandenburg wird eine unabhängige Beauftragtenstelle für Polizeiangelegenheiten eingerichtet. In der 78. Plenarsitzung stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, an dem zuvor der Ausschuss für Inneres und Kommunales noch Änderungen vorgenommen hatte (vgl. Landtagsdrucksache 7/6796). Die oder der künftige Polizeibeauftragte soll zum einen Ansprechpartner für innerdienstliche Kritik, Anregungen oder Hinweise von Polizeibeamtinnen und -beamten sein. Zum anderen können sich Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden oder Eingaben bezüglich polizeilicher Angelegenheiten an die neue Stelle wenden.

Durch die Einrichtung beim Landtag soll die parlamentarische Kontrolle verbessert und ein Beitrag zu einer bürgernahen Polizei geleistet werden. Die oder der künftige Beauftragte kann jederzeit an Sitzungen des Landtages sowie des Innenausschusses teilnehmen und hat dort Rederecht zu ihrem/seinem Aufgabenbereich. Dem Parlament wird jährlich ein Bericht erstattet, der auch statistische Angaben zu Umfang und Schwerpunkten der Bearbeitung von Beschwerden enthält. Gewählt wird der oder die Polizeibeauftragte laut dem Gesetz vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen mit der Mehrheit der gesetzlichen Landtagsmitglieder in geheimer Wahl. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Blick in den Plenarsaal während der 2. Lesung zum Brandenburgischen Polizeibeauftragtengesetz
Blick in den Plenarsaal während der 2. Lesung zum Brandenburgischen Polizeibeauftragtengesetz
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