Landtagspräsidentin Liedtke zum Urteil des Verfassungsgerichts über das Paritätsgesetz

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke gibt ein Interview vor dem Verfassungsgericht.
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke gibt ein Interview vor dem Verfassungsgericht.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 23. Oktober 2020. Das vom Landtag beschlossene Paritätsgesetz ist vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verworfen worden. Die Richterinnen und Richter erklärten das im Januar 2019 mit Mehrheit verabschiedete und seit dem 30. Juni 2020 geltende Gesetz für nichtig. Es verpflichtete politische Parteien, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen. Im Ergebnis stellte das Gericht eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Beschwerdeführer fest. Die Vorschriften des Paritätsgesetzes finden daher bei der nächsten Landtagswahl keine Anwendung.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke erklärte zu dem Urteil: „Das Verfassungsgericht hat die Beweggründe für das Paritätsgesetz ebenso wie die Bedenken dagegen ernsthaft abgewogen. Dafür gebührt dem Gericht unser aller Respekt. Im Landtag wird nun die Urteilsbegründung genau geprüft und darüber beraten werden. Die im Grundgesetz wie in der Landesverfassung verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern auch im öffentlichen Leben bleibt für die Politik auf der Tagesordnung. Zu klären ist, welche Wege dazu richtig und rechtlich gangbar sind. Das heutige Urteil kann hierbei ebenso helfen wie die Denkprozesse und Diskussionen, die das nun abgelehnte Brandenburger Paritätsgesetz angestoßen hat.“

Landtagspräsidentin Liedtke zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Paritätsgesetz