Landtagspräsidentin Liedtke zum Urteil des Verfassungsgerichts über das Paritätsgesetz
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Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke erklärte zu dem Urteil: „Das Verfassungsgericht hat die Beweggründe für das Paritätsgesetz ebenso wie die Bedenken dagegen ernsthaft abgewogen. Dafür gebührt dem Gericht unser aller Respekt. Im Landtag wird nun die Urteilsbegründung genau geprüft und darüber beraten werden. Die im Grundgesetz wie in der Landesverfassung verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern auch im öffentlichen Leben bleibt für die Politik auf der Tagesordnung. Zu klären ist, welche Wege dazu richtig und rechtlich gangbar sind. Das heutige Urteil kann hierbei ebenso helfen wie die Denkprozesse und Diskussionen, die das nun abgelehnte Brandenburger Paritätsgesetz angestoßen hat.“
Landtagspräsidentin Liedtke zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Paritätsgesetz