RASW ruft zur Kandidatur für den Rat der Stiftung für das sorbische Volk auf

Potsdam, 11. Oktober 2022. Für die Wahlperiode 2023-2027 ruft der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen sowie Einzelpersonen dazu auf, bis zum 15. November 2022 Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat der Stiftung für das sorbische Volk vorzuschlagen. Der RASW benennt in jeder neuen Wahlperiode des Stiftungsrates die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburgischen Sorben/Wenden. Grundlage hierfür ist die Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen. Die Vorsitzende Kathrin Schwella erklärt: „Die Interessen der Sorben/Wenden aus der Niederlausitz im Stiftungsrat zu vertreten, ist eine sehr anspruchsvolle und wichtige Aufgabe.“

Für den 29. November 2022 lädt der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsgespräch ein. Weitere Informationen sowie den von Kandidierenden auszufüllenden Fragebogen gibt es online unter: Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Wendisches Haus Cottbus, Sitz der Stiftung für das sorbische Volk
Wendisches Haus Cottbus, Sitz der Stiftung für das sorbische Volk
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