Arbeit der Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten im Ausschuss vorgestellt

Symbolbild: Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Potsdam, 10. Februar 2021. Die bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg angesiedelte Beratungsstelle hat sich heute im Fachausschuss vorgestellt und über ihre Arbeit im zurückliegenden Jahr berichtet. Die Beratungsstelle gibt es seit Dezember 2019. Sie geht zurück auf einen Landtagsbeschluss aus dem Februar 2019, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ein entsprechendes Angebot zur Verbesserung der Lage von zugezogenen und geflüchteten Menschen im Land Brandenburg als Modellprojekt für zwei Jahre einzurichten. Die Aufgabe der Beratungsstelle besteht darin, Ratsuchende bei Problemen mit Behörden im Bereich des Asyl-, Aufenthalts-, Asylbewerberleistungs- und Sozialrechts zu unterstützen. Die Integrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier zog eine positive Zwischenbilanz: „Das Angebot erreicht die Zielgruppe und wird gebraucht.“

Nach Angaben der Integrationsbeauftragten zählte die Beratungsstelle im Jahr 2020 insgesamt 198 Fälle, darunter 142 Alleinstehende und 56 Familien. An die Beratungsstelle können sich Ratsuchende selbst, aber auch Migrationssozialarbeiterinnen und -arbeiter, Ehrenamtliche, Behörden und andere lokale Akteure wenden. „Wir wollen keine weitere Migrationsberatung sein, sondern werden dann aktiv, wenn es trotz des Engagements vor Ort hakt“, betonte Dr. Lemmermeier. Die Beratungsstelle nehme eine Vermittlerrolle ein: „Das hat sich als sehr wichtig und hilfreich erwiesen.“ Die meisten Anfragen hätten sich 2020 um die Themen Aufenthalt, Unterbringung und Arbeit gedreht, berichtete die Referentin der Beratungsstelle, Stephanie Reuter. Für das Jahr 2021 benannte sie eine Reihe von Arbeitsschwerpunkten, darunter die Themen Einbürgerung, Erteilung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie von Geburtsurkunden und die Unterbringung behinderter Geflüchteter.