Brandenburger Landtagsgeschichte

Nach der deutschen Wiedervereinigung und der Neugründung des Bundeslandes Brandenburg trat der brandenburgische Landtag am 26. Oktober 1990 zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammen. Dem Namen nach war er allerdings nicht das erste Landesparlament Brandenburgs, wie ein Blick in die Geschichte zeigt.

Bereits die brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten erörterten im Mittelalter auf den sogenannten Landtagen – der erste kam 1345 zusammen – mit ihren Ständen die aktuellen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kirchlichen Probleme. Jedoch waren im ständischen Gemeinwesen nicht alle Landesbewohner zur Mitwirkung berechtigt. Der Landtag war deshalb auch kein Parlament nach heutigem Verständnis einer Volksvertretung, sondern vielmehr eine Interessenvertretung der einflussreichen Repräsentanten von Kirche, Adel und Städten beim Landesfürsten.

Da die Landesfürsten in der Regel verschuldet waren, belegten sie ihre Untertanen immer wieder mit neuen Steuern. Hierfür benötigten sie die Einwilligung ihrer Standesvertreter, und so ging es auf den Landtagen meistens um Geld: „Landtage sind Geldtage“, hieß es. Mit der wachsenden Größe des Landes und dem kulturellen Fortschritt wuchsen die Verhandlungsthemen so weit an, dass aus den zeitlich befristeten Zusammenkünften schließlich ständige Einrichtungen wurden. Sogar erste Ausschüsse, also kleinere Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen und mit eigenen Kompetenzen, wurden eingerichtet.

Auch die absolutistischen Herrscher des 17. und 18. Jahrhunderts eliminierten die Mitwirkung ständischer Vertretungsorgane nicht gänzlich.

Im engeren Sinne reichen die Traditionslinien des heutigen Brandenburger Landesparlaments bis zum provinzialständischen Landtag des Jahres 1823 zurück. Ausgehend von den Stein-Hardenbergschen Reformen setzten sich in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts moderne, auf der staatsbürgerlichen Gesellschaft begründete Repräsentationsprinzipien allmählich durch. Das abgegebene Verfassungsversprechen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., eine Repräsentation des Volkes mit Sitz in Berlin zu schaffen, dessen Vertreter von Provinzialständen gewählt werden sollten, führte zum Erlass des „Allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände“ vom 5. Juni 1823.

Bei den damit neu eingeführten „Provinziallandtagen“ in Brandenburg handelte es sich um Interessenvertretungen jener sozialen Gruppen, die über das Wahlrecht verfügten. Die Mitglieder der Landtage hatten die Befugnis, Gesetzentwürfe und allgemeine Gesetzesvorlagen gutachterlich zu beraten. Sie nahmen die Beschwerden und Petitionen aus der Provinz gegenüber dem König entgegen und bekamen Verwaltungsangelegenheiten übertragen. Allerdings verfügten sie weder über Beschlussrechte noch über eine eigene Haushaltshoheit.

In den Landtagen der Provinzen Preußens stellte der sogenannte erste Stand – d. h. der Adel inklusive Vertretern der Domkapitel – 34 der insgesamt 68 Abgeordneten. Gegen seine Interessen war folglich kein Mehrheitsbeschluss möglich. Auch das Amt des Landtagsmarschalls, der der Ständeversammlung vorstand und zwischen den Sitzungen als Leiter eines ständigen Verwaltungsausschusses für die provinziellen Anstalten fungierte, war aus den Reihen des Adels besetzt. Den zweiten Stand bildeten die Städtevertreter und der am schwächsten vertretene dritte Stand rekrutierte sich aus Bauern und Erbpächtern. Sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht waren für alle drei Stände an eine bestimmte Besitzgröße von Grundeigentum gebunden.

Die Abgeordneten wurden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Provinziallandtag trat in einem zweijährigen Turnus für fünf bis zwölf Wochen in den ersten Kalendermonaten eines Jahres zusammen. Tagungsort der Provinzialstände war das traditionelle Versammlungsziel der Kurmärkischen Stände, das Landschaftshaus in der Spandauer Straße 59 in Berlin.

Im Zuge der Märzrevolution von 1848 abgeschafft, wurden die Provinzialstände in der nachrevolutionären Reaktionsära durch entsprechende Verordnung vom 18. Mai 1851 reaktiviert. Zu ihren behandelten Hauptthemen zählte unter anderem die Mitwirkung der Städte bei der Erhebung der Kassensteuer. Eine zentrale Rolle der Beratungen spielte jedoch immer wieder auch das Hebammenwesen, das Armenwesen und die Behindertenbetreuung, die Landeskultur und das Schulrecht.

Die Gründung des Deutschen Reiches 1871 und die damit in Verbindung stehende weitere Umgestaltung Deutschlands zu einer Industriegesellschaft wirkten sich direkt auf Preußen, seine Provinzen und Kreise aus. Die aufgebauten Provinzialverwaltungen mit ihren ständischen Vertretungen erwiesen sich als überholt und veraltet. Die Verwaltung der übergemeindlichen Angelegenheiten regelte jetzt die Provinzialordnung vom 29. Juni 1875. Seit Januar 1876 wurden die Geschäfte der sogenannten Provinzialverbände – Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung in den preußischen Provinzen oberhalb der Kommunen und Land- und Stadtkreise – durch die Tätigkeit der Kommunalorgane der Provinzialverwaltung erledigt. Dazu zählten der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss mit seinen entsprechenden Kommissionen und der Landesdirektor. Letzterer leitete die Selbstverwaltung und prägte durch sein Engagement maßgeblich die provinziale Entwicklung.

In den ersten Brandenburgischen Provinziallandtag wurden 88 Abgeordnete für sechs Jahre nach dem indirekten Wahlverfahren gewählt, deren Zahl sich bis zum Ersten Weltkrieg durch die Bevölkerungszunahme bis auf 146 erhöhte. Maßgeblich für die Wahl waren die Land- und Stadtkreise der Provinz: Aus jedem Kreis wurden durch die Kreistage bzw. in gemeinschaftlicher Sitzung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zwei Abgeordnete gewählt.

Ausgestattet mit dem Recht der Selbstverwaltung, kam der Provinziallandtag zur Festlegung des jährlichen Haushaltsplanes einmal im Jahr wenigstens für drei bis fünf Tage zusammen. Zu seinen Aufgaben gehörten vor allem das Straßen- und Meliorationswesen (Bodenkunde, Landschaftspflege und Wasserwirtschaft), die Armenpflege/Fürsorgewesen und Sozialfürsorge, die Förderung von Wissenschaft und Kunst, die Landeskultur und Wasserwirtschaft, das Wohnungs- und Siedlungswesen sowie die Energieversorgung, das Kredit- und Versicherungswesen und der weitere Ausbau von Eisenbahnstrecken für die Kleinbahnen. 

Im Jahr 1888 bezog der Provinziallandtag infolge zunehmend unzureichender Platzverhältnisse am alten Standort in der Spandauer Straße einen Neubau, das sogenannte Landeshaus in der Berliner Matthäikirchstraße 20/21. Die Sitzungsperiode begannen die Abgeordneten stets mit einem Festmahl und einer Huldigung des Monarchen. Da gerade die Provinz Brandenburg, die Kernprovinz Preußens, eine besonders enge Bindung ans Königshaus hatte, nahm seit 1888 Kaiser Wilhelm II. an den Beratungen teil. Mit Kriegsausbruch kamen neue Aufgaben auf den Landtag zu: die Bewilligung von Kriegsanleihen, aber auch die Schaffung einer Erwerbslosenhilfe, einer Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge. Die 46. Sitzung im Februar 1918 war die letzte Tagung des Regionalparlaments in dieser Form.

Kriegsende, Novemberrevolution sowie die Regelungen des Versailler Vertrages und der Weimarer Reichsverfassung wirkten sich einschneidend auch auf Preußen und seine Provinzen aus. Die Weimarer Reichsverfassung nahm in zwei Artikeln unmittelbar Bezug auf die der kommunalen Ebene zugeordnete Provinzialverwaltung. Artikel 127 lautete: „Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht der Selbstverwaltung innerhalb der Schranken der Gesetze“, was eine Art Selbstverwaltungsgarantie bedeutete.

Umfangreiche wirtschaftliche und auch politische Konsequenzen brachte für die Provinz Brandenburg das Groß-Berlin-Gesetz, das mit dem 1. Oktober 1920 die Städte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Lichtenberg, Köpenick und Spandau sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu der nun 87 180 Hektar und 3,8 Millionen Einwohner umfassenden Einheit Groß-Berlin vereinigte. Mit diesem Gesetz, das der besonderen Stellung der Reichshauptstadt Berlin Rechnung tragen sollte, wurde der Interessenkonflikt zwischen dem Berliner Umland und dem ländlich strukturierten übrigen Provinzialgebiet gelöst. Die Provinz Brandenburg verlor zwar nur 2 % an Fläche, jedoch 1,9 Millionen Einwohner. Dies machte die Hälfte der Brandenburger Bevölkerung und zwei Drittel der Steuerkraft des Landes aus. Der Widerstand der Abgeordneten gegen diese Ausgliederung der Berliner Vororte war dennoch nicht übermäßig groß und veranlasste den Landtag nicht einmal zu einer Debatte.

Die erste Wahl zum Brandenburgischen Provinziallandtag nach der Staatsumwälzung vom Kaiserreich zur Republik wurde noch wie bisher nach dem indirekten Wahlrecht durchgeführt. Die Wahlen vom 20. Februar 1921 hingegen stellten einen gravierenden Einschnitt dar, denn erstmals wählte die brandenburgische Bevölkerung ihre Abgeordneten zum Provinziallandtag selbst. Wählbar waren Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet und seit 6 Monaten ihren Wohnsitz in der Provinz hatten, jedoch beendete erst der Ende 1924 gewählte Landtag die frauenlose Zeit.

Dem Landtag gehörten 92 Abgeordnete an, wobei je 46 aus den Regierungsbezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) kamen. Die Organisationsstruktur der Provinzialverwaltung blieb erhalten. Der Provinziallandtag wählte 12, später 13 Mitglieder in den Provinzialausschuss. Dieser bildete das eigentliche Verwaltungsorgan der Provinz. Er bereitete die Beschlüsse des Provinziallandtages vor und setzte diese um. Der Landesdirektor wurde als besoldeter Kommunalbeamter auf 6 bis 12 Jahre gewählt. Der Provinziallandtag stellte kein gesetzgebendes Organ dar, sondern entsprach mit seinem Wirken und den Kompetenzen einer kommunalen Vertretungskörperschaft. Er trat einmal im Jahr für 7 bis 14 Sitzungstage zusammen und beriet und verabschiedete den Haushaltsvoranschlag.

In seiner parteipolitischen Zusammensetzung war dieser Landtag – typisch für die Weimarer Zeit – vielgestaltiger als sein Vorgänger. Die Themen der Beratungen verlagerten sich auf die Bereiche Gesundheit und Soziales. Bis in die Mitte der 1920er-Jahre standen Fragen der Wohnungsnot und der Kriegsgeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge im Mittelpunkt der zu bearbeitenden Problemfelder. Drastische Sparmaßnahmen durch die sich verschärfende wirtschaftliche und soziale Krise Ende der 1920er-Jahre führten dazu, dass sich die Abgeordneten 1932 weigerten, den Etat der Provinzialverwaltung zu verabschieden.

Nach ihrer Machtübernahme im Jahr 1933 beendeten die Nationalsozialisten den Parteienpluralismus und die parlamentarische Regierungsform. Die Sitzung des neu gewählten Landtages unter ihren Bedingungen diente nur noch der Entgegennahme der Anweisungen von höchster Stelle. Mit dem Gesetz vom 17. Juli 1933 wurden die Landtage abgeschafft. Ein neu gebildeter Provinzialrat trat am 9. April 1935 erstmals zusammen. Der zugleich als Oberpräsident amtierende Gauleiter verfügte über seine Einberufung, setzte die Tagesordnung fest und leitete als sein Vorsitzender alle Sitzungen. Die charakteristischen provinzialen Aufgaben erfuhren in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturierung kaum Veränderungen. Straßenbau und Landesmelioration waren weiterhin als wesentlich anerkannt.

In den ersten Jahren seines Bestehens versammelte sich der Provinzialrat weiter im Landeshaus am Matthäikirchplatz. Zum 1. April 1939 zog man um nach Potsdam in einen provinzeigenen Gebäudekomplex (Alte Zauche 67).

Nach dem Ende der NS-Diktatur und des Zweiten Weltkrieges hatten die Brandenburgerinnen und Brandenburger dann am 20. Oktober 1946 erstmals wieder Gelegenheit, in demokratischer Wahl einen eigenen Landtag zu bestimmen. Kriegsverbrecher und ehemalige Funktionäre der NSDAP waren allerdings nicht wahlberechtigt. Im brandenburgischen Landtag sollten 100 Abgeordnete für die Dauer von drei Jahren tätig werden. Kandidaten stellten die inzwischen aus SPD und KPD vereinte SED, die CDU, die liberale LDPD und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) auf. Landtagspräsident wurde Friedrich Ebert, die Regierung führte Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff an.

Der erste Landtag der „Provinz Mark Brandenburg“ konstituierte sich am 22. November desselben Jahres im Plenarsaal der damaligen Provinzialverwaltung in Potsdam – heute Sitz der Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81. Durch Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 21. Juli 1947 erfolgte die Umbenennung der „Provinz Mark Brandenburg“ in „Land Brandenburg“. Am 9. September 1947 fand die erste Sitzung im neuen Potsdamer Landtagsgebäude statt (damals Saarmunder Straße 23, heute Heinrich-Mann-Allee 107). Über dem Eingang des Hauses, das zuvor rund 100 Jahre lang als preußische Kadettenanstalt fungiert hatte, waren eigens dazu die Worte „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ angebracht worden.

Da sich infolge der Landtagswahl eine parlamentarische Mehrheit von CDU und LDPD ergeben hatte, wurde auf die Abgeordneten dieser Parteien durch die SMAD erheblicher Druck ausgeübt. 1947 wurden von der SMAD 11 Anträge der bürgerlichen Fraktionen untersagt, 1948 waren es 38. Formal teilte sich das Parlament allerdings nicht in Regierungs- und Oppositionsparteien: In ihrer parlamentarischen Arbeit waren sich die Parteien einig, gemeinsam einen Weg des Wiederaufbaus zu gehen.

Über die nächsten beiden Jahre hinweg gab die SED den zuvor von ihr propagierten „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“, der in der Vereinigung von KPD und SPD und der Gründung von bürgerlichen Parteien als Teil des „antifaschistisch-demokratischen Blocks“ in der Sowjetischen Besatzungszone zum Ausdruck gekommen war, auf. Stattdessen wandelte sie sich zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU). Das bedeutete, dass sich die SED nun wie die KPdSU als allmächtige Staatspartei verstand und sich nicht nur für legitimiert hielt, die zu verfolgenden Ziele zu bestimmen, sondern auch alle zu deren Erreichen geeigneten Mittel einzusetzen. Verfolgt wurden nunmehr diejenigen, die sich innerhalb der SED der Richtungsänderung der Parteiführung widersetzten, insbesondere ehemalige Sozialdemokraten, und diejenigen, die innerhalb der sogenannten „Blockparteien“ deren Gleichschaltung mit der SED entgegentraten.

Die zweiten Wahlen zum Landtag Brandenburg am 15. Oktober 1950 in der zwischenzeitlich gegründeten DDR waren nicht mehr frei. Die Abgeordneten wurden aufgrund einer Einheitsliste der sogenannten „Nationalen Front“ bestimmt. An die Stelle der Gesetzgebung traten zunehmend unbedeutende Beschlüsse und Entschließungen allgemeinenen politischen Inhalts, die immer mehr propagandistischen Charakter hatten. Am 25. Juli 1952 stimmten die Mitglieder des Landtages unter der Präsidentschaft von Otto Meier schließlich der Auflösung des Landtages zu und folgten damit dem Vorschlag der SED „über die planmäßige Errichtung der Grundlagen des Sozialismus und die Bildung von Bezirken“. Es kam zur Aufteilung des Landes Brandenburg in die Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus, die bis ins Jahr 1990 Bestand hatte.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und der damit einhergehenden Neugründung des Bundeslandes Brandenburg am 3. Oktober 1990 fanden am 14. Oktober die ersten Landtagswahlen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt. Zur Wahl stellten sich 13 Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen. Bei einer Wahlbeteiligung von 67,1 % erzielte die SPD mit 38,2 % die meisten Stimmen. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 29,4 %. In den Landtag zogen auch die aus der SED hervorgegangene Partei des Demokratischen Sozialismus – Linke Liste (PDS-LL), die Freie Demokratische Partei (FDP) und BÜNDNIS 90 ein. In seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 1990 wählten die Abgeordneten Dr. Herbert Knoblich zum Landtagspräsidenten. Eine sogenannte Ampelkoalition, bestehend aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90, regierte unter dem Ministerpräsidenten Dr. h. c. mult. Manfred Stolpe das Land. Neben den Beschlussfassungen zu grundlegenden gesetzlichen Regelungen, die das gesamte Leben der Bürger betrafen, war die Verabschiedung der Verfassung durch den Landtag am 14. April 1992 ein Höhepunkt in der Parlamentsarbeit.

Auf der Suche nach einem angemessenen Landtagssitz kamen die Abgeordneten und die Landtagsverwaltung zunächst gemeinsam mit der Landesregierung in der ehemaligen Kadettenanstalt am Standort Heinrich-Mann-Allee 107 unter, wo auch schon der 1946 gewählte Landtag getagt hatte. Schon am 16. Januar 1991 beschlossen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier allerdings mehrheitlich, künftig die Liegenschaft auf dem Potsdamer Brauhausberg als Parlamentsgebäude zu nutzen, nachdem Bedenken wegen der baulichen Sicherheit des bis dahin genutzten Plenarsaals laut geworden waren. Für die Landtagssitzung am 16. Mai 1991 wich man zunächst noch ins damalige Residence-Hotel aus, die frühere SED-Bezirksparteischule in der Potsdamer Waldstadt. Am 25. September 1991 fand schließlich die erste Plenarsitzung des Landtages auf dem Brauhausberg statt.

Das dortige Gebäude in exponierter Lage, ursprünglich Ende des 19. Jahrhunderts entworfen nach Plänen des Architekten Franz Schwechten, hatte zuvor im Verlauf seiner langen Geschichte mehrmals sowohl seine äußere Gestalt als auch seine Funktion gewechselt. Nach Perioden der Nutzung unter anderem als Königliche Kriegsschule (ab 1902), Reichs- und Heeresarchiv (ab 1919) und Sitz der SED-Bezirksleitung (ab 1952) fiel die Immobilie nach der Wiedervereinigung zurück an das Bundesland Brandenburg. Das Gebäude selbst entsprach dabei auch mit den in der DDR-Zeit hinzugefügten Anbauten nie in vollem Umfang den Anforderungen eines Landesparlaments, es verursachte hohe Unterhaltungskosten und hatte auch eine eher ungünstige Lage. Dennoch blieb es für rund 22 Jahre provisorischer Sitz der brandenburgischen Legislative.

Die Wahl zur zweiten Legislaturperiode des Landtages (1994–1999) brachte 1994 ein klares Votum für die SPD und ihren Spitzenkandidaten Manfred Stolpe. Mit 54,1 % der Zweitstimmen und allen Direktmandaten erzielten die Sozialdemokraten eine absolute Mehrheit. Die PDS mit Stimmenzuwächsen und die CDU mit Stimmenverlusten erzielten jeweils 18,7 %; FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreichten nicht die notwendigen 5 %. Der konsensorientierte Politikstil der ersten Jahre, bezeichnet auch als Brandenburger Weg, wich in dieser veränderten Konstellation schärferen parlamentarischen Auseinandersetzungen.

Die Wahlen zum 3. Landtag Brandenburg (1999–2004) am 5. September 1999 brachten den Sozialdemokraten große Verluste. Sie verloren 15 % an Stimmen. Zulegen konnten CDU und PDS. Einzug in den Landtag konnte auch die Deutsche Volksunion (DVU) halten. Das Land wurde von einer Großen Koalition regiert, Matthias Platzeck löste Manfred Stolpe 2002 als Ministerpräsident ab.

Mit dem 4. Landtag (2004–2009) änderten sich die Mehrheitsverhältnisse nur wenig. Die Große Koalition setzte ihre Arbeit fort. Gunter Fritsch wurde neuer Landtagspräsident. Er blieb es auch in der 5. Legislaturperiode (2009–2014), in der die SPD und CDU ihre Koalition trotz deutlicher Stimmverluste abermals fortführten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gelang erstmals seit der 1. Legislaturperiode wieder der Einzug ins Parlament, die DVU scheiterte hingegen deutlich. 2013 wählten die Abgeordneten Dr. Dietmar Woidke zum Ministerpräsidenten Brandenburgs.

Nach langer Diskussion über eine endgültige Unterbringung des Parlaments und aufgrund des großen Engagements von Bürgern, Vereinen und Mäzenen, die bereits den Wiederaufbau des sogenannten Fortunaportals ermöglicht hatten, fasste der Landtag am 20. Mai 2005 einen Grundsatzbeschluss, der den Weg frei machte für einen Neubau im Herzen der Stadt Potsdam mit der Fassade des alten Stadtschlosses, das durch einen britischen Luftangriff im April 1945 zerstört und 1959/1960 abgerissen worden war.

Nach dreijähriger Bauzeit wurde der Neubau am 10. Oktober 2013 vom Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, Dr. Helmuth Markov, an Landtagspräsident Gunter Fritsch übergeben. Am 22. November 2013 fand die letzte Landtagssitzung auf dem Brauhausberg statt. Seit Januar 2014 hat der Landtag seinen Sitz im neuen Parlamentsgebäude am Potsdamer Alten Markt.

In der 6. Legislaturperiode (2014–2019) regierte eine Koalition aus SPD und der Partei DIE LINKE das Land. Letztere war bereits 2007 durch Verschmelzung der Partei „Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative“ (WASG) und der Linkspartei.PDS entstanden. Die FDP verpasste den Wiedereinzug, erstmals gelang der Alternative für Deutschland (AfD) der Sprung ins Parlament. Britta Stark übernahm das Amt der Landtagspräsidentin.

Starks Nachfolgerin wurde in der 7. Wahlperiode Prof. Dr. Ulrike Liedtke. Gegenwärtig wird Brandenburg von einer sogenannten Kenia-Koalition von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regiert. Erstmalig in Fraktionsstärke vertreten sind die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / FW).

1. Wahlperiode (1990–1994):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, CDU, PDS-LL, FDP, BÜNDNIS 90
Regierungsparteien: SPD, FDP, BÜNDNIS 90
Landtagspräsident: Dr. Herbert Knoblich (SPD)
Ministerpräsident: Dr. h. c. mult. Manfred Stolpe (SPD)

2. Wahlperiode (1994–1999):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, CDU, PDS
Regierungspartei: SPD
Landtagspräsident: Dr. Herbert Knoblich (SPD)
Ministerpräsident: Dr. h. c. mult. Manfred Stolpe (SPD)

3. Wahlperiode (1999–2004):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, CDU, PDS, DVU
Regierungsparteien: SPD, CDU
Landtagspräsident: Dr. Herbert Knoblich (SPD)
Ministerpräsident: Dr. h. c. mult. Manfred Stolpe (SPD, 1999–2002), Matthias Platzeck (SPD, 2002–2004)

4. Wahlperiode (2004–2009):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, PDS, CDU, DVU
Regierungsparteien: SPD, CDU
Landtagspräsident: Gunter Fritsch (SPD)
Ministerpräsident: Matthias Platzeck (SPD)

5. Wahlperiode (2009–2014):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, DIE LINKE, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Regierungsparteien: SPD, DIE LINKE
Landtagspräsident: Gunter Fritsch (SPD)
Ministerpräsident: Matthias Platzeck (SPD, 2009–2013), Dr. Dietmar Woidke (SPD, 2013–2014)

6. Wahlperiode (2014–2019):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, CDU, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die parlamentarische Gruppe BVB / FREIE WÄHLER (2014–2017)
Regierungsparteien: SPD, DIE LINKE
Landtagspräsidentin: Britta Stark (SPD)
Ministerpräsident: Dr. Dietmar Woidke (SPD)

7. Wahlperiode (seit 2019):

im Landtag vertretene Fraktionen: SPD, AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, BVB / FREIE WÄHLER (2019-2023, ab 2024 parlamentarische Gruppe BVB / FREIE WÄHLER)
Regierungsparteien: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtagspräsidentin: Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD)
Ministerpräsident: Dr. Dietmar Woidke (SPD)

Ausführliche Informationen zur Brandenburger Landtagsgeschichte bieten insbesondere die beiden nachfolgenden Publikationen:

  • Geschichte der Brandenburger Landtage. Von den Anfängen 1823 bis in die Gegenwart, herausgegeben von Kurt Adamy und Kristina Hübener in Verbindung mit dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Potsdam: Verlag für Berlin-Brandenburg 1998
  • 20 Jahre Landtag Brandenburg. Daten – Namen – Begebenheiten. Ein Erinnerungsbuch des Landtagspräsidenten Gunter Fritsch zum Festakt am 26. Oktober 2010 im Nikolaisaal in Potsdam, zusammengestellt von Katrin Rautenberg, Leiterin Präsidialbüro/Pressestelle des Landtages Brandenburg. Potsdam: Landtag 2010