Fachgespräch zum rbb-Freienstatut und zu Doppelmandaten

Blick in den Plenarsaal während des Fachgesprächs zum rbb-Freienstatut.
Blick in den Plenarsaal während des Fachgesprächs in der 10. Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2020.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 19. August 2020. Der Hauptausschuss hat sich in zwei Fachgesprächen mit dem Statut für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sog. Freienstatut) beim Rundfunk Berlin Brandenburg sowie mit der Zulässigkeit von Doppelmandaten in Landtag und Bund bzw. EU-Parlament befasst.

In dem ersten Fachgespräch ging es um den Status quo, aber auch um Änderungsbedarf für die Vertretung der freien Beschäftigten beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Eingeladen waren die Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger, der Freienvertreter Christoph Reinhardt sowie Hanna Möllers vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und Andreas Oppermann vom DJV-Landesverband (Journalistenverband Berlin-Brandenburg – JVBB).

Die Freienvertretung des rbb ist eine institutionalisierte Vertretung der vom Sender beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen. Das Freienstatut regelt die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Freienvertretung. Im Zuge der Novellierung des rbb-Staatsvertrages war eine Evaluation vereinbart worden.  

Bei dem folgenden Fachgespräch zum Thema „Zulässigkeit von Doppelmandaten von Mitgliedern des Landtages Brandenburg in Parlamenten des Bundes und der Europäischen Union“ ging es um die Fragen, ob ein Verbot solcher Doppelmandate sinnvoll erscheint und wie eine entsprechende Regelung ausgestaltet werden könnte. Hierzu war als Experte Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt eingeladen, der an der Universität Potsdam einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht innehat.