Im Landtag gilt für Gäste und Beschäftigte die 3G-Regel

Blick auf das Landtagsgebäude von der Kuppel der St. Nikolaikirche, im Hintergrund Havel, Lustgarten und Hotel Mercure
Blick auf das Landtagsgebäude von der Kuppel der St. Nikolaikirche, im Hintergrund Havel, Lustgarten und Hotel Mercure
© Landtag Brandenburg / Stefan Gloede
Potsdam, 23. November 2021. Gegen die Ausbreitung der Corona-Infektionen auch in Brandenburg geht der Landtag mit schärferen Maßnahmen im eigenen Haus vor. Mit Inkrafttreten des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt für den Zugang zum Parlamentsgebäude vom 24. November 2021 an die 3G-Regel: Nur wer vollständig gegen das SARS-CoV2-Virus geimpft ist, eine Infektion in den vergangenen sechs Monaten überstanden hat oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen kann, darf das Haus betreten. Dies gilt für alle Beschäftigten, Dienstleistenden, Besucherinnen und Besucher sowie Vertreterinnen und Vertreter von Medien, Verbänden, Institutionen oder Interessengruppen.

Im Landtag gilt zum Schutz vor Ansteckung weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung und zum Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern. In Sitzungs- und Besprechungsräumen kann die Mund-Nase-Bedeckung bei Wahrung des Abstands am Platz und am Redepult abgenommen werden. Den parlamentarischen Ausschüssen wird empfohlen, per Videokonferenz zu tagen und auswärtige Sitzungen zu vermeiden.

Der Besucherverkehr wird beschränkt: Bis zu zehn einzelne Gäste können den Landtag und die laufenden Ausstellungen gleichzeitig besichtigen, für Besuchergruppen ist der Zugang dagegen leider vorerst nicht möglich. Gäste müssen an der Pforte Namen, Kontaktdaten und den Grund ihres Besuchs angeben, damit gegebenenfalls Infektionsketten nachzuverfolgen sind. Diese Daten werden nach vier Wochen gelöscht.