Landtag debattiert über Auswirkungen des Bevölkerungsschutzgesetzes

Blick in den Plenarsaal während der Aktuellen Stunde in der 42. Sitzung des Landtages am 29.04.2021.
Blick in den Plenarsaal während der Aktuellen Stunde in der 42. Sitzung des Landtages am 29.04.2021.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 29. April 2021. Der Landtag Brandenburg hat in einer Aktuellen Stunde über das am 23. April in Kraft getretene Vierte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes kontrovers debattiert. Laut dem in der Vorwoche geänderten Gesetz greifen bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) überschreitet.

Die Debatte unter dem Titel „Föderalismus vor der Zerreißprobe – Auswirkungen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite für das Land Brandenburg“ war von der AfD-Fraktion beantragt worden. Für sie sprach die Abgeordnete Lena Duggen, die in ihrer Rede davor warnte, Deutschland sei „auf dem besten Weg in einen Zentralstaat, der auf allen Ebenen durchregieren kann“. Sie beklagte „massive Eingriffe in die Hoheitsrechte der Länder“ und eine „Gleichschaltung im Rahmen des Infektionsschutzes“. Mit Verweis auf die Gleichschaltung im Nationalsozialismus entgegnete Björn Lüttmann für die SPD-Fraktion: „Wer wiederholt von Gleichschaltung spricht, der disqualifiziert sich für jeden weiteren demokratischen Diskurs.“ Er verteidigte grundsätzlich den Ansatz, „zu diesem Zeitpunkt der Pandemie“ auf Bundesregelungen zu setzen, räumte zugleich jedoch Schwächen wie „die Fixierung auf Inzidenzen“ oder zu pauschale Regelungen ein.

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sebastian Walter, warf der AfD-Fraktion vor, die parlamentarische Demokratie verächtlich machen zu wollen. Das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz habe „nichts mit dem Staatsstreich der Nazis von 1933 zu tun“, entsprechende Vergleiche seien „ahistorisch“. Steeven Bretz betonte für die CDU-Fraktion, das föderale System sei keineswegs „in Gefahr“: „Auf den Föderalismus wird es verstärkt ankommen, wenn wir die Pandemie hinter uns gelassen werden.“ Zudem wies er darauf hin, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht habe. Der Vorsitzende der Fraktion BVB/FREIE WÄHLER, Péter Vida, hielt ein Plädoyer für den Föderalismus: Dort finde im Ländervergleich „ein Wettbewerb um die beste Lösung“ statt. Dieses Korrektiv fehle im zentralistischen Ansatz.

Heiner Klemp, der für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach, verwies darauf, dass es sich bei der Bundesnotbremse um eine „temporäre Zentralisierung“ für die Dauer von zwei Monaten handele. Die beschlossenen Regelungen verletzten nicht die verfassungsgemäße Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher begrüßte das bundeseinheitliche Vorgehen in der Pandemiebekämpfung. Zugleich betonte sie, dass dies erst oberhalb einer Inzidenz von 100 der Fall sei und die Länder über die Vorgaben auch hinausgehen könnten. Dennis Hohloch von der AfD-Fraktion konstatierte mit Blick auf die Entscheidungsfindung in der Corona-Pandemie „ein Staatsversagen“: Grundlegende Entscheidungen würden in der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen, nicht in Brandenburg, sagte er.

In namentlicher Abstimmung lehnte der Landtag einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit der Forderung nach einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung des Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 7/3469) mehrheitlich ab.