Landtag diskutiert über Abstimmungsverhalten Brandenburgs im Bundesrat

Blick in den Plenarsaal mit Beginn der Rede des Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion Dr. Hans-Christoph Berndt.
Blick in den Plenarsaal mit Beginn der Rede des Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion Dr. Hans-Christoph Berndt.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 18. November 2020. Der Landtag Brandenburg hat sich in einer Sondersitzung mit den geplanten Gesetzesänderungen auf Bundesebene zum Infektionsschutz und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie befasst, über die am selben Tag der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in Berlin abschließend beraten wollten. Die Novelle „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ soll Maßnahmen der Bundesländer auf eine verlässliche Rechtsgrundlage stellen, die Parlamentsbeteiligung verbessern und die künftige Impfstrategie absichern. Es listet unter anderem mögliche Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie auf. Deren Anordnung müsse verhältnismäßig sein, heißt es in dem Gesetzestext.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Christoph Berndt, kritisierte das Gesetz und die Debatte darüber auf Bundesebene. „Das nenne ich die Karikatur eines demokratischen Entscheidungsprozesses“, sagte er und forderte: „Brandenburg muss im Bundesrat Nein zu diesem Bevölkerungsschutzgesetz sagen, notfalls auch im Alleingang.“ Für die SPD-Fraktion wies dagegen der Vorsitzende Erik Stohn darauf hin, dass das Gesetz Schutzmaßnahmen befriste und keinerlei Grundrechte abschaffe: „Beteiligungsrechte werden nicht nur gewahrt, sondern ausgeweitet. Mehr Demokratie geht nicht.“ Auch in Brandenburg würden Eindämmungsverordnungen künftig unter Parlamentsvorbehalt gestellt.

Der Ko-Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sebastian Walter, monierte zwar das Tempo, in dem die Bundesregierung die Novelle „durchzupeitschen“ versuche. „So verspielt man auch viel Vertrauen bei den Leuten. Politik muss berechenbar sein.“ Zugleich warf er der AfD vor, allein Ängste schüren zu wollen, ohne selbst konkrete Vorschläge zur Bekämpfung des Corona-Virus zu machen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Jan Redmann sagte, ein Landtagsbeschluss gegen ein geplantes Bundesgesetz „käme einer Missachtung des Bundestages gleich“. Gegner des Infektionsschutzes arbeiteten oft mit „gezielter Desinformation“, die Verunsicherung schaffe. Sie sei gefährlich für den Zusammenhalt und den erfolgreichen Kampf gegen die Pandemie.

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zählte der Vorsitzende Péter Vida viele Regelungen des neuen Gesetzes auf, die sinnvoll seien, etwa den Anspruch auf Test und Schutzimpfung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder die rechtliche Definition von Risikogebieten. Es sei „Wunschdenken“ der AfD, dass Eigenverantwortung immer ausreiche. Die Ko-Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Petra Budke, wandte sich gegen den Vorwurf, die Demokratie und Freiheiten würden im Kampf gegen Corona beschränkt: „Jedes Verkehrsschild greift in die allgemeine Bewegungsfreiheit ein.“ Die Schutzmaßnahmen würden nun auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt und befristet.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher betonte, das neue Bundesgesetz biete zahlreiche Vorteile. So werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hervorgehoben, soziale und wirtschaftliche Aspekte seien beim Infektionsschutz zu berücksichtigen, der Datenschutz werde präzisiert. Vorwürfe der AfD, der Landtag sei nicht beteiligt worden, gingen ins Leere, so die Ministerin: „Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen.“

In einer namentlichen Abstimmung lehnte der Landtag einen Entschließungsantrag (Drucksache 7/2387) der AfD-Fraktion mehrheitlich ab.