Landtag wählt zwei neue Richter am Verfassungsgericht Brandenburg
Das 1993 gegründete Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan. Es befasst sich mit Streitfällen, in denen es um die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung, um die Auslegung der Brandenburger Verfassung bei Konflikten etwa zwischen obersten Landesorganen sowie um eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder der kommunalen Selbstverwaltung geht. Seine Entscheidungen trifft das Verfassungsgericht in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit, sie sind für Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden Brandenburgs bindend.
Landtag wählt zwei neue Richter am Verfassungsgericht Brandenburg