Landtagspräsidentin nimmt Unterschriften der Initiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ entgegen

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (r.) nimmt die Unterschriften der Initiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ entgegen.
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (r.) nimmt die Unterschriften der Initiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ entgegen.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 8. Februar 2021. Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hat am Montag die Unterschriften der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ entgegengenommen. Nach Angaben der beiden Landesvorsitzenden der Partei DIE LINKE, Anja Mayer und Katharina Slanina, sind mehr als 23.000 Unterschriften gesammelt worden. In der Lobby des Landtages übergaben sie acht mit Unterschriftenlisten gefüllte Aktenordner an die Landtagspräsidentin. Für eine Volksinitiative müssen laut Gesetz mindestens 20.000 gültige Unterschriften vorliegen.

DIE LINKE Brandenburg hatte die Volksinitiative im August 2019 gestartet. Sie wendet sich damit gegen die Fortführung von Verhandlungen zwischen dem Land Brandenburg und dem Haus Hohenzollern, bei denen es um Rückgabe- und Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe geht. Die Unterstützerinnen und Unterstützer der Volksinitiative halten die Forderungen der Hohenzollern für unberechtigt. Die Volksinitiative zielt darauf ab, dass der Landtag die Landesregierung in einer Entschließung zu einer Abkehr vom Verhandlungstisch auffordern soll.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen war das Sammeln von Unterschriften im vergangenen Jahr erheblich erschwert. Aus diesem Grund hatte die Landtagspräsidentin auf Antrag die Frist zum Sammeln der Unterschriften verlängert. Der Landesabstimmungsleiter muss nun laut Gesetz innerhalb eines Monats prüfen, ob die Volksinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt. Nach Vorliegen seines Prüfungsergebnisses ist ein Beschluss des Hauptausschusses über das Vorliegen der förmlichen Voraussetzungen sowie die Zulässigkeit der Volksinitiative herbeizuführen. Über eine zulässige Volksinitiative hat der Landtag innerhalb von vier Monaten nach deren Eingang bei der Präsidentin zu entscheiden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss.

Die Rückgabe- und Entschädigungsforderungen des Hauses Hohenzollern gegen das Land Brandenburg hatten im Januar auch den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg beschäftigt. In dem seit Jahren andauernden Streit fordern die Hohenzollern unter anderem Entschädigungen von mehr als einer Million Euro für Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese sind laut Gesetz ausgeschlossen, wenn die Betroffenen – in diesem Fall der damalige Kronprinz Wilhelm von Preußen – dem Nationalsozialismus „erheblichen Vorschub“ geleistet haben. In einem mehrstündigen Fachgespräch befassten sich die Ausschussmitglieder eingehend mit der Frage, ob ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung bestehe. Zudem wurde darüber debattiert, ob das Land eine Lösung vor Gericht oder am Verhandlungstisch anstreben solle.