Landtagspräsidentin nimmt Unterschriften der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ entgegen

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (l.) hat heute Unterschriften der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ entgegengenommen.
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (l.) hat heute Unterschriften der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ entgegengenommen.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 13. Januar 2021. Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hat heute im Parlament Unterschriften der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ entgegengenommen. Nach Angaben des Landesvorsitzenden des Verkehrsclub Deutschland Brandenburg e. V., Fritz Viertel, sind knapp 29.000 Unterschriften gesammelt worden. Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative brachten vier Umzugskartons voller Aktenordner mit Unterschriftenlisten in den Landtag mit. Die Mindestzahl gültiger Unterschriften für Volksinitiativen in Brandenburg liegt bei 20.000.

Dem Aktionsbündnis Verkehrswende gehören verschiedene Verbände und Organisationen an, darunter die Brandenburger Landesverbände des Verkehrsclub Deutschland, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Unterzeichner der Volksinitiative fordern eine Verkehrswende hin zu einer „klimaverträglichen, sicheren und sozial gerechten Mobilität“ in Brandenburg. Dazu soll der Landtag ein Mobilitätsgesetz beschließen mit dem Ziel, den Anteil des Umweltverbundes am Verkehr bis zum Jahr 2035 auf 82 Prozent zu verdoppeln und den Verkehr in Brandenburg bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie war in den vergangenen Monaten das Sammeln von Unterschriften deutlich erschwert. Aus diesem Grund hatte die Landtagspräsidentin auf Antrag die Frist zum Sammeln der Unterschriften verlängert. Der Landesabstimmungsleiter hat laut Gesetz nun innerhalb eines Monats zu prüfen, ob die Volksinitiative die förmlichen Voraussetzungen erfüllt. Nach Vorliegen seines Prüfungsergebnisses ist ein Beschluss des Hauptausschusses über das Vorliegen der förmlichen Voraussetzungen sowie die Zulässigkeit der Volksinitiative herbeizuführen. Über eine zulässige Volksinitiative hat der Landtag innerhalb von vier Monaten nach deren Eingang bei der Präsidentin zu entscheiden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss.