4 aus 12: Sorben/Wenden-Rat des Landtags stellt Kandidat/innen für den Stiftungsrat öffentlich vor

21 Uhr am Stichtag ging die zwölfte und damit letzte Bewerbung für den Rat der Stiftung für das sorbische Volk beim Vorsitzenden des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Landtag Brandenburg ein. Insgesamt sechs Frauen und sechs Männer – sieben Personen mehr als beim letzten Mal – bewerben sich nun um die Mitgliedschaft im Stiftungsrat, der für die neue vierjährige Wahlperiode (2019–2023) vier Plätze für Brandenburg bereithält. Zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten auf einer öffentlichen Sitzung des Sorben/Wenden-Rates am 15. Januar oder 26. Februar 2019 in Cottbus (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben) kann sich jede und jeder ein eigenes Bild von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern machen.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Brandenburg wohnen, die sorbische/wendische Sprache und Kultur kennen und im Ehrenamt Verantwortung übernehmen wollen. Die derzeit laufende Wahlperiode endet im Februar 2019. Dem zweimal pro Jahr tagenden, 15-köpfigen Stiftungsrat gehören Vertreter des sorbischen Volkes, der Zuwendungsgeber Brandenburg, Sachsen und Bund sowie des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages und Städte- und Gemeindebundes vom Land Brandenburg an. Die ehrenamtlichen Mitglieder beraten über die Vergabe der Mittel an verschiedene Einrichtungen sowie die weitere Entwicklung der Stiftung und sorbischen Institutionen.

Hintergrund: Eine Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der Stiftung regelt, dass der Sorben-/Wenden-Rat des Landtages die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburger Sorben/Wenden im Stiftungsrat benennt.