Achtung! Einsendeschluss am 31. März 2012! - Beim Schülerwettbewerb des Landtages winken attraktive Geldprämien

Wer sich noch an dem Schülerwettbewerb „20 Jahre Landesverfassung“ beteiligen will, muss sich jetzt aber beeilen! Nur noch bis zum 31. März 2012 haben die Brandenburger Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe vier Zeit für die Abgabe ihrer Arbeiten.

Die Wettbewerbsjury prämiert die besten Einsendungen mit ansprechenden Geldprämien. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen des offiziellen Festaktes zum Verfassungsjubliäum ausgezeichnet. Landtagspräsident Gunter Fritsch: „Wenn sich unter den Arbeiten beispielsweise ein toller Redebeitrag eines Schülers oder einer Schülerin befindet, kann eine Kostprobe dessen während der Festveranstaltung zu Gehör gebracht werden.“

Nach den Worten des Präsidenten gibt es genügend gute Gründe, stolz auf die Verfassung des Landes zu sein und ihren 20. Geburtstag würdig zu begehen.

Immerhin unterscheidet sie sich in einigen Regelungen von Verfassungen anderer Bundesländer. Wer weiß denn schon, dass in Brandenburg der Landtagspräsident die Gesetze ausfertigt und nicht wie in anderen Bundesländern der Ministerpräsident.

Oder, dass die Brandenburger Abgeordneten nicht schon a priori Immunität genießen, sondern diese im Unterschied zu Verfassungen anderer Länder und dem Grundgesetz durch den Landtag oder Bundestag hergestellt werden müsste.

Fakt ist: Wer als junger Mensch über die Verfassung Bescheid weiß, der verfügt schon einmal über eine solide Grundlage und ist fit für die Zukunft.

Hintergrund:

Die Verabschiedung der Landesverfassung am 14. April 1992 war Höhepunkt der Parlamentarischen Arbeit in der 1. Wahlperiode des Landtages.

Am 14. Juni 1992 ist die Verfassung des Landes Brandenburg von der Bevölkerung per Volksentscheid mit 94% (bei einer Abstimmungsbeteiligung von nur 47,93%) angenommen worden. Damit war der Landtag Brandenburg das erste Parlament ostdeutscher Länder, das eine Verfassung verabschiedet hat. Heute noch gilt sie als eine der modernsten Verfassungen. Sie trägt wie keine andere die Handschrift des Runden Tisches.

Es gab in den 20 Jahren sieben Verfassungsänderungen bishin zur Herabsetzung des Wahlalters und für die Teilnahme an Volksbegehren auf 16 Jahre im Dezember 2011.

Weitere Informationen stehen auch im Internet unter www.landtag.brandenburg.de zum Abruf bereit.