Brandenburger Vertreter für die „Stiftung für das sorbische Volk“ gesucht

Der Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg ruft alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen auf, Brandenburger Kandidatinnen und Kandidaten für die neue Wahlperiode des Rates der „Stiftung für das sorbische Volk“ vorzuschlagen. Die aktuelle Wahlperiode endet im März 2015.

Anwärterinnen und  Anwärter sollten folgendem Profil entsprechen:

  • Besitz des passiven Wahlrechts (wählbar ist jede/r Wahlberechtigte, der/die mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt)
  • Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache
  • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wendischen Institutionen
  • Bereitschaft, mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammen zu arbeiten

Vorschläge für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind bis spätestens 14. November 2014 an den

Landtag Brandenburg
Vorsitzenden des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Herrn Harald Koncak
Alter Markt 1
14467 Potsdam

zu richten. Der Sorben-/Wenden-Rat wird alle Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlperiode 2015-2019 zu einem Informationsgespräch einladen.

Hintergrund:

Eine Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der Stiftung regelt, dass der Sorben-/Wenden-Rat des Landtages die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburger Sorben/Wenden im Stiftungsrat benennt.

Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des Stiftungsrates und den Fragebogen für Kandidatinnen und Kandidaten stehen unter

http://stiftung.sorben.com/wobsah_de_73.htm

zur Verfügung.