Erfolg für den Landtag vor dem Landesverfassungsgericht

Hinsichtlich der heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in der Organklage der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) gegen den Landtag Brandenburg erklärt Parlamentspräsidentin Britta Stark:

„Das Urteil ist ein Erfolg für den Landtag, der sich mit seiner Rechtsauffassung gegen die AfD-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht durchgesetzt hat. Die Abgeordneten entscheiden in freier Wahl, wen sie in die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) entsenden. Der AfD-Fraktion steht kein Grundmandat in dem Kontrollgremium zu. Das hat das Landesverfassungsgericht einstimmig festgestellt.“