Hinweise für Medien zu den Plenarsitzungen des Landtages am 19. und 20. Januar 2022

Der Landtag Brandenburg tritt am 19. und 20. Januar 2022 zu seinen nächsten regulären Sitzungen zusammen. Wir bitten darum, folgende Hinweise zu beachten:

  1. Zugang zum Landtag: Bitte weisen Sie sich am Einlass als Journalistin/Journalist aus (Dauertransponder oder bundeseinheitlicher Presseausweis). Sofern nicht bereits hinterlegt, ist der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate vorzuzeigen bzw. ein aktuelles negatives Ergebnis eines zertifizierten Corona-Tests. Für den Zugang ohne Dauerakkreditierung ist ein Tagestransponder erforderlich, der nach Anmeldung über die Pressestelle (siehe unten) bei Vorlage der notwendigen Ausweise und Kontaktdatenerfassung an der Pforte ausgehändigt wird. Im gesamten Landtagsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

  2. Pressetribüne: Alle interessierten Journalistinnen und Journalisten sind aufgefordert, sich bei pressestelle@landtag.brandenburg.de bis zum 18. Januar, 15:00 Uhr für die Teilnahme anzumelden unter Angabe des Mediums, für das sie aus dem Landtag berichten. Dies gilt auch für Kamera- und Tonpersonal. Die Pressestelle behält sich vor, einen Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Die gemäß den Abstandsregeln verfügbaren Sitzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben und bestätigt.

    Für den Zutritt zu den Pressetribünen müssen alle Personen einen zertifizierten negativen Corona-Test beim Saaldienst vor dem Plenarsaal nachweisen (Bürgertest: max. 24 Stunden, PCR-Test: max. 48 Stunden alt). Medienvertreterinnen und -vertreter können jeweils ab eine Stunde vor Sitzungsbeginn im Erste-Hilfe-Raum des Landtages (E.057 R) Eigentests unter Aufsicht durchführen; bei Interesse bitten wir, dies bei der Anmeldung zu vermerken.

    Sofern der Platz ausreicht, können sich auch Beschäftigte von Landtagsfraktionen zum Zweck der Presse- oder Öffentlichkeitsarbeit auf einer der Pressetribünen aufhalten. Auch für sie gilt die aktuelle Test-Nachweispflicht, eine namentliche Anmeldung bis zum 18. Januar, 15:00 Uhr unter pressestelle@landtag.brandenburg.de ist erforderlich. Kamerastative dürfen nur genutzt werden, wenn der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Bei Foto- und Filmaufnahmen sind die Hausregeln zu beachten.

  3. Poollösung Foto: Für den Innenraum des Plenarsaals sowie für die Pressetribünen kann jeweils ein/e Pressefotograf/in zugelassen werden. Auch für sie gilt die aktuelle Test-Nachweispflicht (siehe oben). Die Poolführenden verpflichten sich, ihr Bildmaterial Mitbewerbenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um formlose Anmeldung unter pressestelle@landtag.brandenburg.de. Die Poolführenden erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

  4. Livestream: Die Sitzungen werden auf der Website des Landtages live übertragen; dort finden Sie auch die aktuelle Tagesordnung: Livestreams - Landtag Brandenburg