Kommission übergibt Abschlussbericht an Landtagspräsident Gunter Fritsch

Die Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 33 des
Abgeordnetengesetzes hat ihre Arbeit beendet und ihren Bericht heute
Landtagspräsident Gunter Fritsch übergeben.
Sobald dem Präsidenten die Erklärungen der betroffenen Abgeordneten
vorliegen, die veröffentlicht werden sollen, werden diese dem Bericht
beigefügt und mit dem Bericht als Drucksache veröffentlicht.
Landtagspräsident Gunter Fritsch teilte mit, dass beabsichtigt ist, dass sich der Landtag in seiner Sitzung am 25. Januar 2012 mit dem Bericht
befassen werde.

Hintergrund:


Die Mitglieder der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 33 Abgeordnetengesetz war auf der Grundlage des Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurden am 21. Januar 2010 vom Landtag Brandenburg gewählt.

Gewählt wurden:

Ulrike Poppe
Prof. Dr. Hansjörg Geiger
David Gill
Dr. Helmut Müller-Enbergs

Sie konnten ihre Arbeit am 15. November 2010 aufnehmen, nachdem der Präsident des Landtages alle Auskünfte der BStU übergeben hatte. In insgesamt neun Arbeitssitzungen hat die Überprüfungskommission die Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen sowie das MfS-Aktenmaterial ausgewertet, weitere Auskünfte beim BStU erbeten, Sachverständige und Zeugen gehört, die Abgeordneten im Beisein einer Vertrauensperson angehört, über die Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit vorlagen und im Landeshauptarchiv recherchiert. Die Kommissionsmitglieder haben die ihnen verfügbaren Quellen genutzt, um sich ein möglichst genaues Bild von Art und Umfang der Zusammenarbeit einzelner Abgeordneter mit dem MfS zu machen.
                                                                                                         
Dazu gehörte auch der Versuch, die Lebenssituation der Einzelnen, ihre Motivation und ihre damaligen und heutigen Auffassungen mit in Betracht zu ziehen. Ebenso sollte ihr Umgang nach 1990 mit früherer MfS-Tätigkeit Berücksichtigung finden, vor allem die Bereitschaft, offen darüber Auskunft zu geben.