Landtag beschließt Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes (BbgAufarbBG), das heute in der 2. Lesung im Landtag beschlossen wurde, wird bei der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD), Ulrike Poppe, zum 1. Juli 2012 die regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR angesiedelt.

Hintergrund

Zur Anerkennung des Unrechts an den ehemaligen ostdeutschen Heimkindern soll ein Fonds eingerichtet werden. Aus diesem können Hilfen gewährt werden, wenn heute noch Folgeschäden aufgrund von Heimunterbringung DDR bestehen.

Die brandenburgische Beratungsstelle wird ehemalige DDR-Heimkinder, die heute im Land Brandenburg wohnen, bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte und der Vereinbarung über Hilfen beraten und unterstützen.

Aus Sicht von Landtag und Landesregierung ist es sachgerecht, die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) als regionale Anlauf- und Beratungsstelle zu bestimmen.

Die brandenburgische Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe begrüßt den Beschluss des Landtags: „Seit Januar 2012 nehmen meine Mitarbeiterinnen die Aufgabe der Informationsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR wahr. Ca. 300 Männer und Frauen wurden bisher beraten. In der zukünftigen Anlaufstelle werden die ehemaligen Heimkinder bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte und der Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Fonds unterstützt. Angestrebt wird die Stärkung von Selbsthilfeansätzen und die Zusammenarbeit mit Stellen in den Regionen des Landes zusammenarbeiten.“                                        

Die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in der Zeit von 1949 bis 1990“ ergeben, erfordert eine Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes, indem der gegenwärtige Aufgabenkatalog der LAkD erweitert wird.

Da die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Verwaltungsvereinbarung abschließt, soll die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Landesbeauftragte auch der Rechts- und Fachaufsicht des für Jugend zuständigen Ministeriums unterliegen.