Landtag erweitert Möglichkeit zur Einreichung von Petitionen auf elektronischem Wege

Seit der Neufassung des Petitionsgesetzes im Dezember 2010 ist es möglich, Petitionen auch elektronisch beim Landtag Brandenburg einzureichen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein elektronischer Weg gewählt wird, der die Person des Petenten eindeutig erkennen lässt, was bei einfachen E-Mails nicht der Fall ist. Bereits in der Vergangenheit haben den Petitionsausschuss zum Beispiel Petitionen per E-Postbrief erreicht.

Ab sofort haben die Bürger auch die Möglichkeit, den Petitionsausschuss per De-Mail über das De-Mail-Konto petitionsausschuss@landtagbrandenburg.de-mail.de anzuschreiben. Voraussetzung für das Übersenden einer De-Mail ist, dass der Bürger selbst über ein De-Mail-Konto verfügt, das man sich bei verschiedenen Anbietern kostenfrei einrichten lassen kann. Der Ausschuss hofft auf eine gute Akzeptanz dieser erweiterten Möglichkeit zum Einreichen einer Petition.

Bettina Fortunato
Vorsitzende des Petitionsausschusses