Landtag führt 3G-Regelung für Besucher und Beschäftigte ein – Ausschüsse sollen digital tagen

Der Landtag Brandenburg geht mit schärferen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Infektionen im Land vor. Mit Inkrafttreten des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt für den Zugang zum Parlamentsgebäude in Potsdam vom 24. November 2021 an die 3G-Regel: Nur wer vollständig gegen das SARS-CoV2-Virus geimpft ist, eine Infektion in den vergangenen sechs Monaten überstanden hat oder einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen kann, darf das Haus betreten. Dies gilt für alle Beschäftigten, Dienstleistenden, Besucherinnen und Besucher sowie Vertreterinnen und Vertreter von Medien, Verbänden, Institutionen oder Interessengruppen.

Im Landtagsgebäude gilt zum Schutz vor Ansteckung weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung und zum Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern. In Sitzungs- und Besprechungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung bei Wahrung des Abstands am Platz und am Rednerpult abgenommen werden. Den parlamentarischen Ausschüssen wird empfohlen, per Videokonferenz zu tagen und auswärtige Sitzungen zu vermeiden.

Der Besucherverkehr wird ab sofort beschränkt: Bis zu zehn einzelne Gäste können den Landtag und die Ausstellungen gleichzeitig besichtigen, für Besuchergruppen ist der Zugang dagegen leider vorerst nicht möglich. Gäste müssen an der Pforte ihren Namen, Kontaktdaten und den Grund ihres Besuchs angeben, damit Infektionsketten gegebenenfalls nachzuvollziehen sind. Diese Daten werden nach vier Wochen gelöscht.