Landtag wählt Inka Gossmann-Reetz zur ersten Polizeibeauftragten für das Land Brandenburg

Der Landtag hat heute Inka Gossmann-Reetz zur ersten Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg gewählt. Die bisherige SPD-Abgeordnete erhielt bei der geheimen Abstimmung 49 der 79 abgegebenen gültigen Stimmen; 27 Abgeordnete votierten gegen die Berufung, drei enthielten sich. Nach Niederlegung ihres Landtagsmandats soll Gossmann-Reetz im März-Plenum des Parlaments ernannt und vereidigt werden, um dann ihr Amt anzutreten.

Der Landtag hatte die Einrichtung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Polizeiangelegenheiten im vergangenen Dezember mit breiter Mehrheit beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Beschwerden oder Eingaben zu polizeilichen Angelegenheiten an die neue Stelle wenden. Die Einrichtung soll zugleich als Anlaufstelle für innerdienstliche Kritik, Anregungen oder Hinweise von Polizeibeschäftigten dienen.

Die Ansiedlung der oder des Polizeibeauftragten beim Landtag soll die parlamentarische Kontrolle sicherstellen und einen Beitrag zu einer bürgernahen Polizei leisten. Die Beauftragte kann künftig jederzeit an Sitzungen des Landtages sowie des Innenausschusses teilnehmen und hat dort Rederecht. Dem Parlament soll jährlich ein Bericht erstattet werden, der auch statistische Angaben zu Umfang und Schwerpunkten der Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit enthält. Die Amtszeit der Polizeibeauftragten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.