Landtag würdigt mit einer Feierstunde 30 Jahre Brandenburger Verfassung

Mit einer Festveranstaltung hat der Landtag das 30-jährige Bestehen der Verfassung des Landes Brandenburg gewürdigt. Die Verfassung war am 14. April 1992 vom Landtag beschlossen und in einem Volksentscheid am 14. Juni 1992 von der Bevölkerung Brandenburgs mit großer Mehrheit bestätigt worden; sie trat am 21. August 1992 in Kraft. In der Feierstunde des Landtages sprachen Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und der Präsident des Verfassungsgerichts Brandenburg, Markus Möller, in Grußworten über die Entstehung und die aktuelle Bedeutung der Verfassung. In ihrer Festrede hob die erste ostdeutsche Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), die Rolle der Verfassung angesichts neuer Herausforderungen für die Demokratie in der digitalen Welt hervor.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke sagte:

„Unsere Verfassung entstand quasi am Runden Tisch. Sie nimmt Bezug auf ein Regime, das niemand mehr wollte, und sie blickt selbstbewusst in eine neue Zeit. Die Landesverfassung ist ein bürgernahes, ich würde sogar sagen: ein menschenfreundliches Regelwerk: modern – werteorientiert – wegweisend. Und sie hat sich im Laufe der Zeit gleichermaßen als feste Grundlage und als lebendig erwiesen. Ich bin sicher, dass sie uns alle auch künftig leiten wird – im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg.“

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke unterstrich:

„Das ‚Ja‘ der übergroßen Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger zu unserer Verfassung war und ist ein wichtiges Zeichen für die Demokratie in unserem Land. Unsere Verfassung ist auch nach 30 Jahren noch hochmodern und die in ihr formulierten Werte noch immer aktuell. Unsere Verfassung ist das Fundament, auf dem Demokratie und Freiheit in Brandenburg gebaut sind. Darauf können wir mit Stolz blicken, denn das ganze Land hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.“

Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Ines Härtel sagte:

„Die Landesverfassung ist das feste Fundament der Rechtsgemeinschaft der Brandenburger. Als Träger der Grundrechte sind sie in die Sorge um die Verfassung eingebunden und so auch ‚Hüter der Verfassung‘. Das sind sie zusammen mit der Verfassungsgerichtsbarkeit, dem Parlament und der Regierung. Die Landesverfassung ist Ausdruck der Friedlichen Revolution von 1989/90 und eine Erfolgsgeschichte geworden. Auf dem Verfassungsfundament kann man Zukunft in Brandenburg bauen – mit Kraft, Mut und Freude. Damit Brandenburg durch die Verfassung in guter Verfassung bleibt.“

Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Markus Möller:

„Das Bekenntnis unserer Verfassung zu einer grundrechtsbasierten, freiheitlichen und partizipativen Gesellschaftsordnung, dem eine aus der Erfahrung der DDR genährte Skepsis gegenüber staatlicher Verheißung, zugleich aber aus der politischen Wende gewonnenes großes Vertrauen in uns Menschen zugrunde liegt, war 1992 und ist heute noch im besten Sinne zukunftsgerichtet. So gesehen bietet unsere Landesverfassung auch nach nunmehr 30 Jahren einen sehr guten Rahmen für zukünftige Entwicklungen.“

Musikalisch begleitet wurde die Festveranstaltung im Plenarsaal des Landtages durch die „Jazztronauts“, die den 1. Landespreis im Wettbewerb „Jugend jazzt“ erhalten haben, unter der Leitung von Heiko Kulenkampff. Die Festveranstaltung wurde über die Website des Landtages live übertragen; eine Aufzeichnung wird verfügbar sein unter: www.youtube.com/channel/UCDL3gs0tZwRi6oVDfC0YOGw