Landtagspräsident Fritsch beruft Sondersitzung des Landtages am 21. August ein

Auf Antrag der 19 Mitglieder der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg, hat Landtagspräsident Gunter Fritsch eine Sondersitzung des Landtages für den 21. August, 11 Uhr einberufen.

Der Antrag stützt sich auf Artikel 64 Absatz 1Satz 2 der Verfassung, wonach der Landtag unverzüglich einzuberufen ist, wenn mindestens ein Fünftel seiner Mitglieder (also mindestens 18 Abgeordnete) dies verlangen.

Der beantragte Beratungsgegenstand lautet: „Chaos am Flughafen Willy Brandt gefährdet Sicherheit und Zukunft Brandenburgs!“. Weiterhin wird in dem Antrag die Anwesenheit des Ministerpräsidenten verlangt.