Landtagspräsident veröffentlicht heute den Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten als Drucksache

Landtagspräsident Gunter Fritsch hat heute den Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 33 des Abgeordnetengesetzes als Drucksache 5/4600 herausgegeben.

Bericht (Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 33 des Abgeordnetengesetzes) Drucksache 5/4600

Er teilt mit, dass damit die Drucksache vollständig ist und fristgerecht in der Sitzung des Landtages am 25. Januar beraten werden kann.

§ 33 Absatz 4 des von allen Fraktionen des Landtages beschlossenen Abgeordnetengesetzes legt hierzu fest, dass in die Drucksache "... auf Verlangen eine Erklärung des betroffenen Abgeordneten aufzunehmen..." ist.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind also diese Erklärungen Bestandteil der zu veröffentlichen Drucksache. Zur Wahrung dieses Rechts sind allen betroffenen Abgeordneten die jeweils sie betreffenden Feststellungen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Erklärung zur Kenntnis gegeben worden. Die Abgeordneten haben daraufhin die Absicht, eine Erklärung abzugeben, angezeigt. Diese liegen nunmehr alle vor.

Landtagspräsident Gunter Fritsch: "Das gewählte Verfahren entspricht dem Wortlaut des Gesetzes - wonach die Betroffenen zuerst Kenntnis von Feststellungen über sie erhalten sollen - und damit auch rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Wenn weitere Abgeordnete an dieser von ihnen mitbeschlossenen Verfahrensweise Anstoß nehmen und meinen, dass damit 'Täter Herren des Verfahrens' werden, ist das falsch und auch nicht nachvollziehbar. Diese Position entspricht nicht meiner Auffassung vom Rechtsstaat."