Presseerklärung der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 33 Abgeordnetengesetz

Die Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 33 Abgeordnetengesetz hat heute ihre Arbeit abgeschlossen.
Sie war auf der Grundlage des Elften Gesetzes zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes am 9. März 2010 eingesetzt worden. Ihre Arbeit konnte die Kommission erst am 15. November 2010 beginnen, als ihr vom Präsidenten des Landtags die Auskünfte der BStU komplett übergeben wurden. In insgesamt neun Arbeitssitzungen hat die Überprüfungskommission

  • die Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen sowie das MfSAktenmaterial ausgewertet,
  • weitere Auskünfte beim BStU erbeten,
  • Sachverständige und Zeugen gehört,
  • die Abgeordneten im Beisein einer Vertrauensperson angehört, über die Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit vorlagen,
  • im Landeshauptarchiv recherchiert.

Die Kommissionsmitglieder haben die ihnen verfügbaren Quellen genutzt, um sich ein möglichst genaues Bild von Art und Umfang der Zusammenarbeit einzelner Abgeordneter mit dem MfS zu machen. Dazu gehörte auch der Versuch, die Lebenssituation der Einzelnen, ihre Motivation und ihre damaligen und heutigen Auffassungen mit in Betracht zu ziehen. Ebenso sollte ihr Umgang nach 1990 mit früherer MfS-Tätigkeit Berücksichtigung finden, vor allem die Bereitschaft, offen darüber Auskunft zu geben.