Rücknahme einer Nutzungsgenehmigung

Die AfD-Fraktion hat am 10. Februar 2016 gegenüber der Verwaltung des Landtages die Nutzung des Foyers 18. März 2016 beantragt. Die Landtagsverwaltung hat am 24. Februar 2016 die Nutzung der Räumlichkeit genehmigt.

Nach der Geschäftsordnung des Landtages steht den Fraktionen ein Zugriff auf die Räumlichkeiten des Landtages zu. Die Einhaltung der Reglungen des Fraktionsgesetzes und der Landeshaushaltsordnung  ist hierbei aufgrund der Fraktionsautonomie  Aufgabe der Fraktionen und nicht Gegenstand der Prüfung durch die Landtagsverwaltung.

Aufgrund der Geburtstagseinladung, die uns heute zur Kenntnis gelangt ist, ergibt sich kein Bezug zu einer Fraktionsveranstaltung. Die Landtagsverwaltung hat daraufhin ihre Genehmigung heute zurückgenommen.