Sitzung der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten nach § 33 Abgeordnetengesetz des Landes Brandenburg

Der Präsident des Landtages hat am 15. November 2010 der Vorsitzenden der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten des Landtages Brandenburg, Frau Ulrike Poppe, nach § 33 Abs. 4 Abgeordnetengesetz die Unterlagen im Zusammenhang mit der Überprüfung von Abgeordneten und so weit vorhanden die Stellungnahmen der Abgeordneten übergeben.

Damit hat die Kommission erstmalig diese Unterlagen zur Überprüfung vorliegen. Sie hat sich deshalb heute am 26.11.2010 im Landtag zur weiteren Beratung getroffen.

Auf der Tagesordnung dieser Beratung standen hauptsächlich die Sichtung der Auskünfte von der BStU und der Stellungnahmen der Abgeordneten, konzeptionelle Überlegungen für das weitere Verfahren nach § 33 Abgeordnetengesetz sowie der Zeitplan.


Kommission zur Überprüfung von
Abgeordneten nach § 33 Abgeordnetengesetz
- Die Vorsitzende -