Sorben/Wenden-Rat und Bildungsministerium vereinbarten weitere Schritte zum Erhalt und zur Entwicklung der sorbischen/wendischen Sprache

Die Sorbisch/Wendisch unterrichtenden Lehrkräfte werden künftig besser mit Lehrmaterialien und Fortbildungen unterstützt, die auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Das ist ein Ergebnis des Gespräches, das der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag (RASW) und das Bildungsministerium führten. Beide Seiten wollen weiter intensiv zusammenarbeiten, um die sorbische/wendische Sprache zu erhalten und zu entwickeln. Außerdem sicherte Ministerin Britta Ernst zu, dass das Staatliche Schulamt Cottbus bei der Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern für das Schuljahr 2019/2020 darauf achtet, dass Lehrkräfte für Sorbisch/Wendisch möglichst nicht an mehreren Schulen gleichzeitig eingesetzt und die Randlage der sorbischen/wendischen Unterrichtsangebote vermieden werden. Hierbei verweist der RASW ausdrücklich auf den im Brandenburgischen Schulgesetz benannten Rechtsanspruch für Sorbisch/Wendisch-Unterricht und bilingualen Unterricht. Die Verwirklichung obliegt dem zuständigen Fachministerium der Landesregierung.

Der Sorben/Wenden-Rat begrüßt, dass das Staatliche Schulamt Cottbus die Leitung des Niedersorbischen Gymnasiums dabei unterstützt, regelmäßige, möglichst frühzeitig einsetzende berufs- und studienorientierende Maßnahmen durchzuführen. Das entspricht auch den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses des Europarates zur Sprachencharta. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler auf die sehr guten Einstellungsperspektiven in den Schuldienst des Landes Brandenburg in der Niederlausitz aufmerksam gemacht und für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig motiviert werden. Der RASW und die Domowina werden alle dazu auffordern, ihren persönlichen Beitrag für den Erhalt und die Revitalisierung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur zu leisten.

Darüber hinaus arbeiten die Niedersorben weiter an einer eigenen Revitalisierungs- und Sprachplanungsstrategie, ohne die Landesregierung von ihrer allgemeinen Verantwortung zu entbinden. Ziel ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens mit dem In-Kraft-Treten der novellierten Sorben-(Wenden-)Schulverordnung zum Schuljahr 2020/2021. Der eigene Entwurf der sorbischen Institutionen wird mit der sorbischen/wendischen Öffentlichkeit weiterhin diskutiert, um wichtige Hinweise und die Zustimmung der Bevölkerung zu erhalten.

Der RASW hat im Nachgang des Treffens beschlossen, die Überarbeitung der Sorben-(Wenden-)Schulverordnung (SWSchulV) mit dem MBJS auszusetzen.

Auf der Grundlage des Sorben/Wenden-Gesetzes berät der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden den Landtag Brandenburg und die Landesregierung.

Für Rückfragen:
Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden / Krajny sejm Bramborska Rada za nastupnosći Serbow
Marcus Koinzer, stellv. Vorsitzender, Telefon: 0355/485 764 26
Telefon: 0331 966-1157, sorbenwendenrat@landtag.brandenburg.de