Unterschriften der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ an Landtagspräsidenten übergeben

Landtagspräsident Gunter Fritsch hat heute (im Beisein von Vertretern der Fraktionen) 37.600 Unterschriften der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ entgegengenommen. Initiatoren sind die Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Brandenburg e. V. – Christoph Schröder, der Landesverband Brandenburg „Der Paritätische“ - Andreas Kaczyinski und der „Omnibus für direkte Demokratie“ - Kurt Wilhelmi. Im Rahmen der Initiative richtet sich ein breites gesellschaftliches Bündnis mit seinen Forderungen nach Vielfalt und Selbstverwaltung in der Bildung an das Parlament.

Mit dem Ziel eines kreativen und gleichberechtigten Miteinanders von Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft sprechen sich die Unterzeichner der Volksinitiative dafür aus, staatlichen Schulen mehr Freiheit auf der Grundlage von selbstständiger Organisation, Budgethoheit, eigenständiger Personalführung und von staatlicher Instanz unabhängiger Evaluation zu gewähren. Gleichzeitig befürwortet die Volksinitiative die öffentliche Zugänglichkeit zu freien Schulen ungeachtet des Einkommens der Eltern. Der Anspruch, Zugangsbeschränkungen zu beseitigen, geht mit der Forderung nach einer gleichberechtigten Finanzierung von Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft einher.

Einen ersten Teilerfolg konnte die Volksinitiative „Schule in Freiheit“ erreichen, als ihrem Antrag auf Herabsetzung der Altersgrenze auf 16 Jahre gemäß § 7 des Volksabstimmungsgesetzes durch den Landtag in seiner 36. Sitzung am 18.05.2011 zugestimmt wurde.

Landtagspräsident Fritsch hat die Volksinitiative dem Landesabstimmungsleiter zur Prüfung übergeben und sie zugleich der Landesregierung und dem Hauptausschuss übermittelt. Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses des Landesabstimmungsleiters, der innerhalb eines Monats einen Bericht über das Ergebnis vorzulegen hat, ist ein Beschluss des Hauptausschusses über das Vorliegen der förmlichen Voraussetzungen sowie die Zulässigkeit der Volksinitiative herbeizuführen. Über eine zulässige Volksinitiative hat der Landtag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Hauptausschusses innerhalb von vier Monaten nach deren Eingang beim Präsidenten zu entscheiden.