Untersuchungsausschuss 7/1: Hinweise für Medien zur Sitzung am 13. Mai 2022

Der Untersuchungsausschuss 7/1 zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ setzt am 13. Mai 2022 die Beweisaufnahme mit der Anhörung von Sachverständigen fort. Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 10:00 Uhr im Plenarsaal des Landtages.

Medienvertreterinnen und -vertreter können die öffentliche Beweisaufnahme von der Pressetribüne aus verfolgen, die sie bei Herstellen der Nichtöffentlichkeit verlassen müssen. Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen oder Übertragungen von Ton und/oder Bild laut Brandenburger Untersuchungsausschussgesetz nicht zulässig sind. Ein Livestream wird nicht angeboten, Mitschnitte der Sitzung oder Fotos sind nicht erlaubt. Ausnahmsweise können auf Beschluss des Ausschusses Bildaufnahmen zum Auftakt vor Beginn der Anhörung möglich sein. Die dazu am Freitag durch den Ausschuss zu treffenden Regelungen bitten wir zu beachten, ebenso wie folgende Hinweise:

1. Zugang zum Landtag: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich an der Pforte als Vertreterinnen und Vertreter der Medien ausweisen können (durch Dauertransponder oder bundeseinheitlichen Presseausweis). Das Tragen einer FFP2-Maske im Landtagsgebäude wird empfohlen.

2. Pressetribüne: Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich bis Donnerstag, 12. Mai 2022 um 15 Uhr bei pressestelle@landtag.brandenburg.de anzumelden mit Angabe des Mediums, für das sie berichten. Dies gilt auch für Kamerapersonal. Die Pressestelle behält sich vor, einen Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Die gemäß den Abstandsregeln verfügbaren Sitzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben und bestätigt.

Sofern der Platz ausreicht, dürfen sich auch angemeldete Beschäftigte von Fraktionen zum Zweck der Presse- oder Öffentlichkeitsarbeit auf der Pressetribüne aufhalten (Anmeldung per E-Mail: pressestelle@landtag.brandenburg.de).