Untersuchungsausschuss 7/1: Hinweise für Medien zur Sitzung am 23. April 2021

Der Untersuchungsausschuss 7/1 zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ setzt am 23. April 2021 die öffentliche Beweisaufnahme fort. Die Sitzung findet im Plenarsaal des Landtages statt. Nach einem kurzen nichtöffentlichen Teil (8:45 Uhr) ist ab etwa 9:00 Uhr die öffentliche Anhörung von Zeugen zu Ziffer 2 des Einsetzungsbeschlusses (Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle) vorgesehen, darunter Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke. Gegen 18:00 Uhr schließt sich eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses an, in deren öffentlichem Teil eine Sachverständige zu Ziffer 4 des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft) angehört werden soll.

Medienvertreterinnen und -vertreter können die öffentliche Beweisaufnahme von der Pressetribüne des Landtages aus verfolgen, die sie bei Herstellen der Nichtöffentlichkeit verlassen müssen. Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen oder Übertragungen von Ton und/oder Bild laut Brandenburger Untersuchungsausschussgesetz nicht zulässig sind. Ein Livestream wird deshalb nicht angeboten, Mitschnitte der Sitzung sind nicht erlaubt. Ausnahmsweise können auf Beschluss des Ausschusses Bildaufnahmen zum Sitzungsauftakt möglich sein, bevor die Anhörung von Sachverständigen und Zeugen beginnt. Die dazu am Freitag durch den Ausschuss zu treffenden Regelungen bitten wir zu beachten, ebenso wie folgende Hinweise:

1. Zugang zum Landtag: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich an der Pforte als Vertreterinnen und Vertreter der Medien ausweisen können (durch Dauertransponder oder bundeseinheitlichen Presseausweis).

2. Pressetribüne: Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich bis Donnerstag, 22. April 2021 um 14 Uhr bei pressestelle@landtag.brandenburg.de anzumelden mit Angabe des Mediums, für das sie berichten. Dies gilt auch für Kamerapersonal. Die Pressestelle behält sich vor, einen Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Die gemäß den Abstandsregeln verfügbaren Sitzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben und bestätigt. Sofern der Platz ausreicht, dürfen sich auch Beschäftigte von Fraktionen zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf der Pressetribüne aufhalten. Wir bitten darum, die im Landtag vorgeschriebene medizinische Mund-Nase-Bedeckung auch am Platz zu tragen.