Untersuchungsausschuss 7/4 vertagt begründet Befragung des Zeugen Hagen Brandstäter

Der Untersuchungsausschuss 7/4 zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ hat zu seiner sechsten Sitzung am 5. Mai 2023 den ehemaligen rbb-Verwaltungsdirekor Hagen Brandstäter als Zeugen geladen. Die Einladung erfolgte auf Grundlage eines Beweisbeschlusses vom 20. Januar 2023.

Herr Brandstäter erschien am 5. Mai mit Rechtsbeistand vor dem Untersuchungsausschuss. Erst zu Beginn der Vernehmung wurde der Ausschuss über den konkreten Vorwurf des vorgezeichneten Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin durch Vorlage eines entsprechenden Schreibens in Kenntnis gesetzt. Hierauf erfolgte eine intensive Erörterung durch die Ausschussmitglieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/4, Péter Vida: „Es ist zu bedauern, dass dem Ausschuss erst zu Beginn der Vernehmung ein so wichtiges Dokument überreicht wurde. Der Zeuge Herr Brandstäter beruft sich aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens auf ein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht. Dieses wird der Ausschuss jetzt gründlich prüfen, um Herrn Brandstäter zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorzuladen. Dabei wird der Ausschuss die Reichweite des Aussageverweigerungsrechts würdigen und gleichzeitig mit dem gegebenen Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit in Waage halten.

Hierzu wird aus der Mitte des Untersuchungsausschusses ggf. eine Modifizierung des Beweisantrages vorgenommen. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind sich einig, dass eine Befragung des Zeugen Brandstäter ohne vertiefende Prüfung nicht zielführend für die Ausschussarbeit ist. Herr Brandstäter ist eine Schlüsselfigur in der Aufarbeitung der Vorkommnisse beim rbb, und eine gründliche und rechtssichere Befragung ist im Sinne unseres Aufklärungsmandats.“