Vier für Brandenburg: Sorben/Wenden Rat des Landtags sucht Kandidaten für den Stiftungsrat

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Brandenburg wohnen, die sorbische/wendische Sprache und Kultur kennen und im Ehrenamt Verantwortung übernehmen wollen: Der Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag ruft alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen auf, bis zum 14. November 2018 Brandenburger Kandidatinnen und Kandidaten für die neue fünfjährige Wahlperiode (2019–2024) des Rates der „Stiftung für das sorbische Volk“ vorzuschlagen. Zwei Mitglieder und zwei Stellvertreterinnen aus Brandenburg werden gewählt. Die derzeit laufende Wahlperiode endet im Februar 2019.

Diese Voraussetzungen sollten Anwärterinnen und Anwärter mitbringen:

  • Besitz des passiven Wahlrechts (wählbar ist jede/r Wahlberechtigte, der/die mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt)
  • Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache
  • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wendischen Institutionen
  • Bereitschaft, mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammenzuarbeiten.

Die Vorschläge sind an Torsten Mack, den Vorsitzenden des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Landtag Brandenburg, Alter Markt 1, 14467 Potsdam zu richten. Der Rat lädt alle Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein und wählt die Mitglieder im Januar/Februar 2019 in Cottbus.

Dem zweimal pro Jahr tagenden, 15-köpfigen Stiftungsrat gehören Vertreter des sorbischen Volkes, der Zuwendungsgeber Brandenburg, Sachsen und Bund sowie des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages und Städte- und Gemeindebundes vom Land Brandenburg an. Die ehrenamtlichen Mitglieder beraten über die Vergabe der Mittel an verschiedene Einrichtungen sowie die weitere Entwicklung der Stiftung und sorbischen Institutionen.

Hintergrund:

Eine Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der Stiftung regelt, dass der Sorben-/Wenden-Rat des Landtages die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburger Sorben/Wenden im Stiftungsrat benennt.

Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des Stiftungsrates und den Fragebogen für Kandidatinnen und Kandidaten stehen unter https://stiftung.sorben.com/deutsch/stiftung/struktur/ bzw. https://stiftung.sorben.com/dolnoserbski/zalozba/struktura/ zur Verfügung.