Zehn Jahre LAkD: Landtagspräsidentin würdigt Arbeit der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur

„Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur ist ein sehr wichtiges Amt für unsere Gesellschaft. Ihr Titel ist etwas sperrig, dabei dreht sich ihre Arbeit um etwas zutiefst Menschliches: Es geht darum, Achtung vor dem Schicksal derjenigen zu haben, die in der DDR Unrecht erfahren haben und politisch verfolgt wurden. So lautet auch der oberste Anspruch der Behörde. Wir erleben heute, dass viele junge aber auch erwachsene Menschen unsere Demokratie nicht verstehen – oder schlimmer: nicht achten. Wir erleben, dass viele Menschen die Unterschiede zwischen Diktatur und Rechtsstaat nicht kennen oder erkennen. In diesem Sinne leistet die Aufarbeitungsbeauftragte neben der Beratung für Betroffene wertvolle politisch-historische Bildungsarbeit – und das generationenübergreifend. Wir dürfen nicht müde werden, an die Zeit der Diktatur zu erinnern, an das Leid der Betroffenen und an die schwerwiegenden Folgen für deren gesamtes Leben. Nur so machen wir unsere Demokratie stark und wehrhaft gegenüber ihren Gegnern.“

Hintergrund:
Mit dem Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetz wurde 2009 in Brandenburg ein Amt geschaffen, das es in den anderen neuen Bundesländern und in Berlin in vergleichbarer Form bereits seit Anfang der neunziger Jahre gab. Am 17. Dezember 2009 wurde Ulrike Poppe vom Landtag Brandenburg zur ersten Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) gewählt. Ihre Amtseinführung fand im Rahmen einer Festveranstaltung des Landtages am 23. März 2010 statt. 2015 wurde Ulrike Poppe wiedergewählt, 2017 ging sie in den Ruhestand. Als Nachfolgerin wählte der Landtag Dr. Maria Nooke, die das Amt der Aufarbeitungsbeauftragten zum 1. Oktober 2017 übernommen hat.

Die Aufgaben der Aufarbeitungsbeauftragten reichen von der Beratung zum Umgang mit den Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR und von ehemals politisch Verfolgten in Rehabilitierungsfragen bis hin zur Auseinandersetzung mit diktatorischen Herrschaftsstrukturen und deren Folgen. Der Landtag hat der Behörde weitere Aufgaben übertragen, die zeitlich begrenzt sind. Dazu gehörte die Anlauf- und Beratungsstelle des Fonds Heimerziehung in der DDR von 1949-1989, die 2018 ihre Arbeit beendet hat. 2017 nahm die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe für das Land Brandenburg ihre Tätigkeit auf.