Sonderausschuss BER (6. Wahlperiode)

Der Landtag hat am 5. November 2014 auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 6/70) gemäß § 73 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg mehrheitlich einen Sonderausschuss zum Flughafen BER eingesetzt.

Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, alle Themen und Fachfragen zum Flughafen BER, die im Landtag Brandenburg behandelt werden sollen, zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess der Fertigstellung des Flughafens begleiten und zugleich für Transparenz sowie zügige Information sorgen.

Mit der Einsetzung und Arbeit des Sonderausschusses sollen die noch offenen und zu lösenden Aufgaben und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Flughafens BER anknüpfend an die Tätigkeit des Sonderausschusses BER der vergangenen Legislaturperiode parlamentarisch begleitet werden.

Ziel ist es dem unmittelbaren Informationsfluss seitens der Landesregierung und der Geschäftsführung der FBB einen entsprechenden Raum zu geben. Es wird unter anderem der Baufortschritt, insbesondere die Fertigstellung der Entrauchungsanlage und die finanzielle Situation des Bauprojektes mit Blick auf das Land Brandenburg als Mitgesellschafter der FBB zu erörtern sein. Eine weitere herausgehobene Aufgabe besteht in der regelmäßigen Befassung mit der Fertigstellung aller Schallschutzmaßnahmen.

Der Sonderausschuss besteht gemäß Einsetzungsbeschluss aus 10 Mitgliedern. Den Vorsitz hat die SPD, den stellvertretenden Vorsitz die CDU inne. Unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen verteilen sich die Sitze wie folgt:

SPD: 4 Mitglieder
CDU:   2 Mitglieder
DIE LINKE:    2 Mitglieder
AfD: 1 Mitglied
GRÜNE/B90: 1 Mitglied

Zusätzlich hat das Präsidium des Landtages Brandenburg in seiner 2. Sitzung am 12. November 2014 einen fraktionslosen Abgeordneten gemäß § 74 Abs. 6 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg dem Ausschuss mit Stimmrecht zugewiesen. Nachdem der Landtag Brandenburg zum 1. April 2015 den Gruppenstatus eingeführt hat, hat das Präsidium in seiner 6. Sitzung am 22. April 2015 auf entsprechenden Antrag der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler Gruppe im Landtag Brandenburg das Mitglied dieser Gruppe, das bisher als fraktionsloser Abgeordneter diesem Gremium angehörte, dem Sonderausschuss BER zugewiesen.