Termin

19. (nichtöffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1 "Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19"

Termin im .ics-Format
Beschreibung

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend sind und dies auf Antrag festgestellt worden ist (§ 9 Absatz 2 UAG). 

Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist (§ 9 Absatz 3 UAG).