Termin

7. (teilweise) öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Beweisaufnahme (öffentlicher Teil)

1.1 Vernehmung des Zeugen Dr. Dietmar Woidke – Ministerpräsident des Landes Brandenburg (09:00 Uhr)

1.2 Vernehmung der Zeugin Susanne Hoffmann – Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg (ca. 11:00 Uhr)

1.3 Vernehmung des Zeugen Michael Ranft – Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (ca. 13:00 Uhr)

1.4 Vernehmung des Zeugen Uwe Schüler – Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (ca. 14:45 Uhr)

1.5 Vernehmung des Zeugen Hendrik Fischer – Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (ca. 16:00 Uhr)

1.6 Vernehmung des Zeugen Jan Müller – Leiter des Referats 44 im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (ca. 17:00 Uhr)

1.7 Einbringung von sonstigen Beweismitteln

2. Sonstiges (nichtöffentlicher Teil)

Beschreibung

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend ist und dies auf Antrag festgestellt worden ist. (§ 9 Absatz 2 UAG) Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. (§ 9 Absatz 3 UAG)