Termin

2. (nichtöffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/2

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Einbringung von Beweisanträgen

2. Verfahrensbeschluss

3. Verschiedenes

3.1 Protokollkontrolle

3.2 Sachverständiger zur Vorsichtung des Untersuchungsauftrages

3.3 Veröffentlichung von Informationen aus der heutigen Sitzung

Verständigung

Beschreibung

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend ist und dies auf Antrag festgestellt worden ist (§ 9 Absatz 2 UAG).

Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. (§ 9 Absatz 3 UAG)