Termin

5. (teilweise öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/2

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Beweisaufnahme (öffentlicher Teil)

1.1 Anhörung der Sachverständigen Frau Dr. Cordula Ludwig

1.2. Einbringung von sonstigen Beweismitteln

2. Einbringung von Beweisanträgen (nichtöffentlicher Teil)

3. Verschiedenes (nichtöffentlicher Teil)

3.1. Protokollkontrolle

3.2. Veröffentlichung von Informationen aus der heutigen Sitzung

Beschreibung

Medienvertreterinnen und -vertreter haben nach Anmeldung bei der Pressestelle des Landtages Zutritt zu Ausschusssitzungen (E-Mail-Adresse: pressestelle@landtag.brandenburg.de).

Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, im Landtagsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen und auf einen Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen zu achten. Nähere Informationen zu den aktuell gültigen Coronavirus-Vorsichtsmaßnahmen finden Sie auf der Website des Landtages: www.landtag.brandenburg.de.

Die interessierte Öffentlichkeit sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich bis zum Vortag beim Sekretariat unter der E-Mail: ua7-2@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr.: 0331 966-2030 anzumelden.
Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist.
Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass Parkplätze im und am Landtagsgebäude nicht zur Verfügung stehen.

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend ist und dies auf Antrag festgestellt worden ist (§ 9 Absatz 2 UAG).

Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungs-ausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. (§ 9 Absatz 3 UAG)