Sechs neue Gesichter: Parlament wählte Landesverfassungsrichterinnen und -richter

Markus Möller wird neuer Präsident, Dr. Michael Strauß neuer Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts. Mit Dr. Julia Barbara Finck (Juli Zeh), Christine Kirbach, Kathleen Heinrich-Reichow und Karen Sokoll wählten die Abgeordneten in der heutigen Plenarsitzung insgesamt sechs neue Verfassungsrichterinnen und –richter. die ihr Amt im Jahr 2019 für die Dauer von zehn Jahren antreten werden. Landtagspräsidentin Britta Stark nahm die Ernennung und Vereidigung vor.

Der bisherige Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Jes Albert Möller scheidet zum 21. Januar 2019 aus, ebenso wie die Vizepräsidentin Kerstin Nitsche (zum 30.06.2019) und vier weitere Richterinnen und Richter.

Das Verfassungsgericht, das kürzlich sein 25-jähriges Bestehen feierte, ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan des Landes. Es trifft seine Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit und ist gegenüber Parlament und Regierung sowie allen Gerichten und Behörden selbstständig. Das Verfassungsgericht befasst sich grundsätzlich nicht mit der Anwendung und Auslegung von Gesetzen und Verordnungen, sondern mit Fällen, in denen es um die Vereinbarkeit mit oder um die Auslegung der Landesverfassung geht.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gern eine Vita der neu gewählten Richterinnen und Richter zu.

Landtagspräsidentin Britta Stark (3. v. r.) mit den gewählten Richter/innen Markus Möller, Christine Kirbach, Kathleen Heinrich-Reichow, Karen Sokoll und Dr. Michael Strauß (v. l. n. r.). Nicht im Bild: Dr. Julia Barbara Finck (Juli Zeh)
Landtagspräsidentin Britta Stark (3. v. r.) mit den gewählten Richter/innen Markus Möller, Christine Kirbach, Kathleen Heinrich-Reichow, Karen Sokoll und Dr. Michael Strauß (v. l. n. r.). Nicht im Bild: Dr. Julia Barbara Finck (Juli Zeh)
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