Einsetzung der Ausschüsse

In seiner 2. (nicht öffentlichen) Sitzung hat das Präsidium am heutigen Mittwoch beschlossen, dem Landtag die Einsetzung der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse vorzuschlagen.[1] Zugleich verständigte sich das Präsidium darüber, welche Fraktion den Vorsitz beziehungsweise den stellvertretenden Vorsitz im jeweiligen Ausschuss übernehmen soll. Ebenfalls beschloss das Präsidium die jeweilige Ausschussstärke.

Ausschuss

Vorsitz (Fraktion)

Stellvertretung (Fraktion)

Ausschuss-stärke

Hauptausschuss (A1)

SPD

AfD

11

Petitionsausschuss (A2)

B90/GRÜNE

DIE LINKE

11

Ausschuss für Inneres und Kommunales (A3)

DIE LINKE

CDU

15

Rechtsausschuss (A4)

SPD

CDU

11

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A5)

CDU

SPD

11

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A6)

AfD

SPD

11

Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (A7)

SPD

DIE LINKE

15

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie (A8)

CDU

AfD

15

Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (A9)

SPD

AfD

15

Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A10)

AfD

B90/GRÜNE

15

Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A11)

AfD

SPD

11

Ausschuss für Haushaltskontrolle (A12)

BVB / FREIE WÄHLER

B90/GRÜNE

11

Ausschuss für Europaangelegen-heiten und Entwicklungspolitik (A13)

DIE LINKE

BVB / FREIE WÄHLER

11

Wahlprüfungsaus-schuss

AfD

SPD

11

Sonderausschuss BER

B90/GRÜNE

AfD

11

[1] Der Wahlprüfungsausschuss wurde durch den Landtag bereits in seiner 1. (konstituierenden) Sitzung bestellt; der Hauptausschuss und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen wurden durch den Landtag in seiner 2. Sitzung bestellt.

Der Landtag soll laut Tagesordnung am Mittwoch, dem 20. November 2019, in seiner 3. Sitzung über die Bestellung der Ausschüsse sowie über die Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder abstimmen.