Öffnung des Landtages für den Publikumsverkehr vor der Sommerpause

  • Der Landtag wird ab Montag, 22. Juni 2020, wieder für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.
  • Besucherinnen und Besucher können wieder an Sitzungen des Landtages teilnehmen.
  • Ausschusssitzungen werden weiterhin im Livestream übertragen.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hat auf der Grundlage eines Vorschlages des Pandemiestabes der Landtagsverwaltung mit dem Präsidium des Landtages das weitere Vorgehen hinsichtlich des Sitzungsbetriebes im Landtag Brandenburg ab dem 22. Juni 2020 besprochen. Als Ergebnis der Besprechungen gelten bereits vom kommenden Montag an – noch vor dem Beginn der Sommerferien am 25. Juni 2020 – folgende neue Regelungen zur Öffnung des Landtages für den Besucherverkehr:

  1. Der Landtag wird für den regulären Publikumsverkehr geöffnet. Dies gilt insbesondere für die Sitzungen des Landtages und für den Besuch unserer Jahresausstellung „Arbeit, Arbeit, Arbeit“, die auf mehreren Etagen im Landtagsgebäude gezeigt wird.

  2. In den Fluren und Büros der Landtagsverwaltung ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Besucherinnen und Besucher Pflicht. Ebenso ist weiterhin auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen zu achten. Für Besucher wird im Foyer ein Desinfektionsspender aufgestellt. Zur Nachverfolgung von Infektionsketten durch die Gesundheitsbehörden haben Besucher ihren Namen und ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Diese Daten werden nach vier Wochen vernichtet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einlasses können den Zugang zum Landtag im Einzelfall beschränken, wenn abzusehen ist, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen Personen nicht gewährleistet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mehr als zehn Personen Einlass begehren.

Präsidentin Prof. Dr. Liedtke: „Angesichts der aktuell niedrigen Infektionszahlen halte ich es für gerechtfertigt, den Landtag noch vor der Sommerpause wieder für den Besucherverkehr zu öffnen. Dabei sind jedoch die allgemeinen Hygieneregelungen, insbesondere das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Fluren und Räumen des Landtages, nach wie vor zu beachten. Ich empfehle auch dringend allen Abgeordneten, sich an diese Regeln zu halten. Damit wird wieder mehr Öffentlichkeit im Landtag ermöglicht, auch wenn wir von einer Normalität noch entfernt sind.“