Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird im Landtag generell verpflichtend

Wer den Landtag Brandenburg betritt, muss künftig auf allen Wegen im Parlament grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und soll auf die Einhaltung des Mindestabstands achten. Das hat Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke verfügt mit dem Ziel, eine Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) zu verhindern. Die Regelung präzisiert und ersetzt bisherige Maßnahmen zum Infektionsschutz und tritt am Mittwoch, 23. September 2020 in Kraft. Sie gilt für Abgeordnete ebenso wie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags, der Fraktionen, der Landesregierung, der Medien sowie Besucherinnen und Besucher.

In Sitzungs- und Besprechungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz und im Plenarsaal am Rednerpult abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Gleiches gilt während des Essens in Kantine oder Cafeteria des Landtags. In Ausnahmefällen gelten für die Wege besondere Vorsichtsmaßregeln. Gäste haben ihren Namen, Kontaktdaten und den Grund ihres Besuchs anzugeben, damit Infektionsketten gegebenenfalls nachzuvollziehen sind. Diese Daten werden nach vier Wochen gelöscht.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke erklärt dazu:
„Im Landtag kommen jeden Tag Menschen aus ganz Brandenburg zusammen: bei Beratungen, Gremiensitzungen, Fachgesprächen und natürlich im Plenum. Um das Coronavirus nicht im Land zu verbreiten, ist es richtig, dass wir gemeinsam besonders umsichtig und vorsichtig sind. Niemand soll unnötigen Risiken ausgesetzt sein, deshalb müssen sich alle an den notwendigen Schutzmaßnahmen beteiligen – im Interesse ihrer Mitmenschen und der parlamentarischen Arbeit. Ich hoffe und erwarte, dass auch Skeptiker und Kritiker der Corona-Regeln hier Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein zeigen.“

Bei Verstößen gegen die Verfügung kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro erhoben werden. Zur Durchsetzung der Verpflichtung ist auch die Anwendung von Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Rahmen nicht ausgeschöpft werden wird. Denkbar wäre bei erstmaligen Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Betrag von bis zu 150 Euro.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landtags zu veröffentlicht unter:
https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php/396596#ank0